21.11.2024
Hamburger Bürgerschaftswahltermin: Rechtliche Hürden im Fokus

Uneinigkeit im Verfassungsausschuss über früheren Bürgerschaftswahltermin

Der Hamburger Verfassungsausschuss hat am Donnerstag über eine mögliche Zusammenlegung der Bürgerschaftswahl mit der vorgezogenen Bundestagswahl beraten. Wie die Zeit berichtet, zeichnet sich jedoch keine Mehrheit für eine Vorverlegung des Wahltermins ab. Landeswahlleiter Oliver Rudolf wies den Ausschuss auf die rechtlichen Risiken einer Zusammenlegung beider Wahlen am 23. Februar hin. Ein Vorziehen der Bürgerschaftswahl, die aktuell für den 2. März terminiert ist, würde eine Änderung des Bürgerschaftswahlgesetzes erfordern. Dadurch müssten Fristen des laufenden Wahlverfahrens rückwirkend geändert werden, was Anfechtungsmöglichkeiten eröffnen könnte. Über die Rechtmäßigkeit der Wahl müsste dann gegebenenfalls das Verfassungsgericht entscheiden.

Rudolf betonte, dass Senat und Bürgerschaft entscheiden müssten, ob die Vorteile eines gemeinsamen Wahltermins die rechtlichen Risiken aufwiegen. Er mahnte zudem eine schnelle Entscheidung an, da die Herausforderungen für eine fehlerfreie Wahl mit jedem Tag der Unsicherheit größer würden. Wie dpa meldet, äußerten sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen skeptisch gegenüber einer Zusammenlegung. CDU und Linke hingegen betonten die Vorteile: Organisatorische Probleme und Kosten könnten reduziert werden und eine geringere Wahlbeteiligung bei zwei getrennten Wahlgängen sei zu erwarten. Die AfD äußerte sich aufgrund der rechtlichen Risiken kritisch.

Die Ausschussmitglieder wollen die Ergebnisse der Sitzung nun in ihren Fraktionen beraten. Der Senat müsste die Initiative für ein Vorziehen der Bürgerschaftswahl ergreifen. Nachdem er sich zunächst ablehnend gezeigt hatte, hatte er sich nach seiner letzten Sitzung am Dienstag für eine Debatte geöffnet und auf die Sitzung des Verfassungsausschusses verwiesen. Wie die Borkener Zeitung berichtet, hatte die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) nach der Senatssitzung betont, dass die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Fairness bei der Bürgerschaftswahl gewahrt bleiben müssten. Sie warnte davor, einen lange feststehenden Termin leichtfertig zu ändern.

Die Oppositionsparteien CDU, Linke und FDP befürworten eine Zusammenlegung der Wahltermine, um organisatorische Schwierigkeiten und hohe Kosten zu vermeiden. Sie befürchten zudem eine geringere Wahlbeteiligung bei zwei getrennten Wahlgängen. Die Welt zitiert den CDU-Landesvorsitzenden Dennis Thering, der die Notwendigkeit zweier Wahlsonntage hintereinander in Frage stellt. Die FDP äußerte in einem offenen Brief die Sorge, dass zwei Wahltermine im Abstand von acht Tagen die Wahlbeteiligung negativ beeinflussen könnten. Die SPD-Fraktion hingegen mahnte zur Besonnenheit und betonte die Wichtigkeit einer rechtssicheren Wahl.

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