19.10.2024
Handel: Saar-Widersprüche gegen Outlet-Erweiterung abgelehnt

Handel: Saar-Widersprüche gegen Outlet-Erweiterung abgewiesen

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat Widersprüche aus dem Saarland gegen die geplante Erweiterung des Fashion Outlet Zweibrücken als unzulässig zurückgewiesen. Die Widersprüche der Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen seien wegen mangelnder Widerspruchsbefugnis unzulässig, teilte die Genehmigungsbehörde in Neustadt/Weinstraße mit.

Die drei Kommunen hatten sich dagegen gewandt, dass die SGD Süd der Stadt Zweibrücken ein «Zielabweichungsverfahren» für das Outlet-Areal erlaubt hatte. Hintergrund ist die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche von 21 000 Quadratmeter auf 29 500 Quadratmeter.

Die Widersprüche der Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen wurden von der SGD Süd als unzulässig zurückgewiesen, da sie keine Widerspruchsbefugnis hätten. Die SGD Süd hatte im August 2023 die Zielabweichung vom raumordnerischen Ziel «städtebauliches Integrationsgebot» des Landesentwicklungsprogramms mit Nebenbestimmungen zugelassen.

Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist der Antrag der Stadt Zweibrücken im Februar 2022 bei der SGD Süd als Obere Landesplanungsbehörde auf Zulassung einer Zielabweichung. Grund hierfür ist die geplante Erweiterung des bestehenden Fashion Outlets von derzeit 21.000 Quadratmetern Verkaufsfläche auf insgesamt 29.500 Quadratmeter.

Die Stadt Homburg will dennoch weiteren Widerstand leisten. Homburgs Bürgermeister Michael Forster kündigte an, dass die Kreis- und Universitätsstadt die Pläne in der benachbarten Pfalz nicht kampflos hinnehmen werde. «Zunächst einmal werden wir die jüngste Entscheidung der SGD von unseren Anwälten prüfen und in ihrer Konsequenz bewerten lassen. Natürlich werden wir uns auch eng mit Saarbrücken und Neunkirchen bezüglich weiterer Schritte abstimmen», erklärte Forster in einer ersten Stellungnahme.

Für ihn sei klar, dass der juristische Weg noch lange nicht beendet ist. «Wir sehen in den Plänen, die in Zweibrücken in Sachen deutlicher Erweiterung vorangetrieben werden, unvermindert eine große Gefahr für unsere jeweilige Innenstadt. Dagegen werden wir weiterhin mit allen juristischen Mitteln vorgehen, sofern wir eine realistische Chance auf Erfolg sehen und sofern der neugewählte Stadtrat der Verwaltungsspitze dafür ein Mandat gibt», betonte der designierte Oberbürgermeister.

Eine neuerliche Möglichkeit für eine erfolgreiche juristische Auseinandersetzung könnte sich durch die Aufstellung des Bebauungsplans für die Erweiterung des Outlets ergeben. Der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken, auf dessen Gelände das Outlet mit derzeit rund 120 Läden und Gastronomiebetrieben liegt, arbeitet offenbar an diesem Bebauungsplan. Nach dessen Erlass seien juristische Klagen gegen den Plan möglich, «denn», so formuliert Forster, «es werden in der Folge natürlich auch Festlegungen über künftig zulässige Warensortimente und Flächengrößen getroffen».

Die SGD Süd hatte nach Prüfung im August 2023 die Zielabweichung vom raumordnerischen Ziel «städtebauliches Integrationsgebot» des Landesentwicklungsprogramms mit Nebenbestimmungen zugelassen. Gegen diese Entscheidung haben die Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen fristgerecht Widerspruch erhoben und in der darauffolgenden Zeit auch umfänglich begründet.

Dass die SGD Süd jetzt diese drei Widersprüche als unzulässig zurückgewiesen hat, gelte es zunächst einmal zu akzeptieren. Die Widerspruchsbehörde kam in allen drei Verfahren zu dem Ergebnis, dass die erhobenen Widersprüche wegen mangelnder Widerspruchsbefugnis unzulässig seien.

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