6.12.2024
K.-o.-Tropfen Zwischen Fallbeispielen Und Prävention

Die unsichtbare Gefahr von K.-o.-Tropfen

K.-o.-Tropfen stellen eine erhebliche Bedrohung dar, wie aktuelle Fälle zeigen. Ein 35-jähriger Mann wurde in Berlin zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er einem 52-jährigen Geschäftsmann, den er über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte, K.-o.-Tropfen verabreicht hat (Zeit Online, 06.12.2024). Das Opfer verstarb an den Folgen der Vergiftung. Der Täter entwendete unter anderem eine Luxusuhr, Bargeld, eine Tasche und Kreditkartendaten. Der Verurteilte, der angab, als Musikmanager zu arbeiten und sich beruflich in Berlin aufzuhalten, bestritt die Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Fall verdeutlicht die potenziell tödliche Wirkung von K.-o.-Tropfen. Die Substanzen werden oft unbemerkt in Getränke gemischt, um Opfer zu betäuben und sie auszurauben oder sexuell zu missbrauchen. Das österreichische Sozialministerium warnt insbesondere vor der Gefahr für Frauen und Mädchen (sozialministerium.at). Die Tropfen wirken schnell und sind schwer im Getränk zu erkennen. Mögliche Vergiftungserscheinungen sind unter anderem Euphorie, Schwindel, Übelkeit, Wahrnehmungsprobleme, Bewusstseinsstörungen, Willenlosigkeit, Bewegungseinschränkungen und Gedächtnislücken.

Die Stadt Ulm informiert darüber, dass verschiedene Substanzen als K.-o.-Mittel missbraucht werden (chancengerechtigkeitundvielfalt.ulm.de). Beispiele hierfür sind GHB, GBL, Ketamin, Benzodiazepine und sogar Alkohol. Die Wirkung reicht von Euphorie und Enthemmung bis hin zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Besonders riskant ist die Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen.

Ein weiterer Fall betrifft einen 57-Jährigen, der in Berlin wegen Mordes vor Gericht steht (Tagesspiegel, 26.06.2024). Sein 42-jähriger Sex-Partner starb nach einem Date an einer GHB-Überdosis. Auch hier spielte eine Dating-Plattform eine Rolle. Obwohl der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, dem Opfer wissentlich eine tödliche Dosis verabreicht zu haben.

Die Stadt Wien beschreibt die Wirkung von K.-o.-Tropfen detailliert (wien.gv.at). Die Substanzen verändern die Wahrnehmung und können je nach Dosierung zu Bewegungs- und Handlungseinschränkungen, Bewusstlosigkeit und Tod führen. Typische Anzeichen einer Vergiftung sind Schwindel, Übelkeit, Wahrnehmungsprobleme und Erinnerungslücken. Da die Substanzen nur kurzzeitig nachweisbar sind, ist im Verdachtsfall sofortige ärztliche Hilfe notwendig.

Der Stern berichtet ebenfalls über den Fall des 35-Jährigen in Berlin und zitiert den Richter, der die Tat als "massiv zu verabscheuend" bezeichnete (Stern.de, 06.12.2024). Der Artikel schildert den Tathergang und die Reaktion des Angeklagten, der die Vorwürfe abstritt.

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