13.11.2024
Kabinett beschließt strengere Regulierung für Lachgas und K.-o.-Tropfen

Lachgas-Verbot: Kabinett ebnet Weg für strengere Regulierung

Der Missbrauch von Lachgas, insbesondere als Partydroge unter Jugendlichen, soll in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt, wie die Zeit berichtet (https://www.zeit.de/news/2024-11/13/kabinett-billigt-entwurf-fuer-lachgas-verbot). Der Entwurf sieht unter anderem ein Abgabeverbot von Lachgas über Automaten und in Spätkaufläden vor. Auch der Stern berichtete über die Zustimmung des Kabinetts (https://www.stern.de/panorama/gesundheitsschutz--kabinett-billigt-entwurf-fuer-lachgas-verbot-35224240.html). Die SPD und die Grünen planen, die Regelung noch vor der anstehenden Bundestagswahl in ein Gesetz zu integrieren. Der Entwurf beinhaltet auch strengere Beschränkungen für sogenannte K.-o.-Tropfen.

Lauterbach betont Schutz von Kindern und Jugendlichen

Gesundheitsminister Lauterbach betonte, der Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse ein Anliegen aller verantwortungsvollen Parteien sein. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Verbot von Lachgas und K.-o.-Tropfen noch in der laufenden Legislaturperiode mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen werden kann. Da die rot-grüne Koalition nach dem Ende der Ampel-Koalition nur noch eine Minderheitsregierung bildet, ist sie auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen.

Lachgas als Partydroge: Ein wachsendes Problem

Distickstoffmonoxid (N2O), besser bekannt als Lachgas, hat sich in den letzten Jahren zunehmend als Partydroge etabliert. Konsumenten inhalieren das Gas über Luftballons, um einen euphorisierenden Effekt zu erzielen. Neben Lachgas stehen auch die Chemikalien Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol im Fokus des Gesetzentwurfs. Diese Substanzen sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt und werden heimlich Getränken beigemischt. Sie führen bei den Opfern zu Schwindel und Bewusstlosigkeit und werden häufig bei Sexualdelikten und Raubüberfällen eingesetzt.

Der Gesetzesentwurf im Detail

Der Entwurf sieht ein „Umgangsverbot“ für Lachgas, GBL und 1,4-Butandiol vor, das ab bestimmten Mengen greift. Für Minderjährige soll ein vollständiges Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot gelten. Der Verkauf über Automaten und im Versandhandel an Endverbraucher soll generell verboten werden. Ausgenommen vom Verbot sind anerkannte Verwendungen von Lachgas für gewerbliche, industrielle oder wissenschaftliche Zwecke sowie die Nutzung als Arzneimittel. Auch die Verwendung in Behältnissen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit kein Missbrauchsrisiko bergen, wie beispielsweise bei Sprühsahne, soll weiterhin erlaubt sein.

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