Die politische Landschaft in Deutschland steht vor einem Umbruch. Nach dem Bruch der Regierungskoalition steht nun der Weg zu Neuwahlen frei. Wie die FAZ berichtet, haben sich die Fraktionsführer auf den 23. Februar 2025 als Wahltermin geeinigt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) plant, noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage zu stellen, um den verfassungsgemäßen Weg zu Neuwahlen zu ebnen. Der FAZ-Podcast „Einspruch“ (Folge 322) analysiert die Vorgaben des Grundgesetzes für dieses Verfahren im Detail.
Zeitgleich sorgt die Wiederwahl Donald Trumps zum US-Präsidenten für eine komplexe juristische Situation. Wie mehrere Medien, darunter der Deutschlandfunk, berichten, stehen gegen Trump diverse Strafverfahren an, unter anderem wegen Wahlbetrugs, des Sturms auf das Kapitol und der Mitnahme geheimer Dokumente. Die FAZ diskutiert in ihrem Podcast die möglichen Auswirkungen der Wiederwahl auf diese Verfahren.
Trumps Schuldspruch im New Yorker Schweigegeldprozess, in dem es um die Verschleierung von Zahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels ging, wirft die Frage nach dem weiteren Vorgehen auf. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, versperrt auch eine Verurteilung Trump nicht den Weg ins Weiße Haus. Die Verkündung des Strafmaßes, die ursprünglich für den 26. November geplant war, könnte durch Trumps Anwälte verschoben werden. Rechtsexperten halten es für unwahrscheinlich, dass ein künftiger Präsident vor seiner Amtseinführung verurteilt wird.
Die weiteren Strafverfahren, darunter die Anklagen wegen des Angriffs auf das Kapitol und der Mitnahme geheimer Dokumente, dürften laut Deutschlandfunk für die Dauer von Trumps Amtszeit ausgesetzt werden. Ein Rechtsgutachten des US-Justizministeriums aus dem Jahr 1973 besagt, dass ein amtierender Präsident nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Obwohl der Supreme Court diese Frage in seinem Urteil „Trump v. United States“ offen gelassen hat, erschwert Trumps Position als Präsident eine strafrechtliche Verfolgung während seiner Amtszeit erheblich.
Wie die Rheinische Post berichtet, wurde die Entscheidung im New Yorker Schweigegeldverfahren auf den 19. November vertagt. Trumps Anwälte argumentieren, basierend auf einem Grundsatzurteil des Supreme Court zur Immunität von Präsidenten, dass die Anklage auf Beweisen aus Trumps Zeit im Weißen Haus basiert und somit unzulässig sei.
Die FAZ analysiert in einem weiteren Artikel die Auswirkungen von Trumps Wahlsieg auf die laufenden Verfahren. Der Sonderermittler Jack Smith, der die Ermittlungen zum Sturm auf das Kapitol und den Geheimdokumenten leitet, könnte von Trump entlassen werden, sobald ein neuer Attorney General ernannt ist. Die Demokraten könnten versuchen, das Bestätigungsverfahren im Senat zu verzögern, doch die republikanische Mehrheit dürfte letztlich die Ernennung durchsetzen.
Die Situation ist beispiellos und stellt die US-Justiz vor große Herausforderungen. Die nächsten Monate werden zeigen, wie die Gerichte mit den anhängigen Verfahren gegen den amtierenden Präsidenten umgehen werden.
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