Ein Paar hat am Mittwochnachmittag in Nordhausen versucht, Waren aus einem Supermarkt zu stehlen, indem sie diese in ihrem Kinderwagen versteckten. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, beobachtete das Personal die 24-jährige Frau und ihren 26-jährigen Begleiter dabei, wie sie diverse Artikel in den Kinderwagen, in dem sich auch ein Säugling befand, legten. An der Kasse bezahlten sie nur einen Teil ihres Einkaufs. Als das Personal sie darauf ansprach, kam es zu einer Rangelei. Das Paar verließ den Supermarkt mit der unbezahlten Ware, wurde aber kurz darauf von der Polizei gestellt. (dpa, 31. Oktober 2024)
Diebstahl unter Verwendung eines Kinderwagens als Versteck ist kein Einzelfall. So berichtete der NDR am 25. Oktober 2024 von zwei Frauen in Goslar, die versuchten, Schokolade im Wert von 320 Euro in einem Kinderwagen aus einem Supermarkt zu entwenden. Auch sie wurden vom Personal beobachtet und anschließend von der Polizei gestellt.
Auch in Speyer wurde am 7. August 2024 eine 39-jährige Frau beim Diebstahl erwischt, wie der Mannheimer Morgen berichtet. Sie hatte Waren im Wert von 40 Euro in einem Kinderwagen und einem Kinderrucksack versteckt. Die Frau war in Begleitung ihres neugeborenen Kindes und ihrer elfjährigen Tochter.
In Dillingen an der Donau versuchte ein Paar am 20. Juni 2022, Waren im Wert von 1400 Euro in einem Kinderwagen aus einem Drogeriemarkt zu stehlen, wie der Bayerische Rundfunk berichtete. Auch hier wurde der Diebstahlversuch durch die Diebstahlsicherung am Ausgang vereitelt.
Ein weiterer Fall ereignete sich am 16. Mai 2017 in Koblenz, wo zwei Frauen Alkohol in einem Kinderwagen versteckten und versuchten, diesen aus einem Supermarkt zu stehlen. Blick aktuell berichtete, dass die Frauen von einem Zeugen beobachtet und später von der Polizei gestellt wurden.
Schließlich berichtet die Kronen Zeitung von einem Fall in Wels, Österreich, am 5. November 2021, bei dem ein Paar über einen Zeitraum von zwei Monaten Whiskey im Wert von über 6000 Euro stahl und diesen in einem Kinderwagen versteckte.
Diebstahl ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Wert des Diebesguts und den Umständen der Tat. Die Verwendung eines Kinderwagens als Versteck kann als erschwerender Umstand gewertet werden, insbesondere wenn ein Kind im Kinderwagen sitzt.
- ZEIT ONLINE, 31. Oktober 2024
- Mannheimer Morgen, 7. August 2024
- Bayerischer Rundfunk, 20. Juni 2022
- Kronen Zeitung, 5. November 2021
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