Der Prozess im Zusammenhang mit dem sogenannten Höri-Mord wurde bis Mitte Februar 2025 verlängert, nachdem die Leiche des Opfers gefunden wurde. Das Landgericht Konstanz gab bekannt, dass nach dieser überraschenden Wendung weitere Beweise erhoben werden müssen. Angeklagt ist ein 49-jähriger Mann aus Kleve (Nordrhein-Westfalen), dem Mord aus Habgier vorgeworfen wird. Er soll den 51-jährigen Halbbruder seiner damaligen Partnerin getötet haben. Der Prozess begann Mitte Oktober und sollte ursprünglich Mitte Dezember enden, wie die Zeit berichtet.
Die Tat ereignete sich laut Anklage vor über fünf Jahren in der Gemeinde Gaienhofen auf der Bodensee-Halbinsel Höri. Die sterblichen Überreste des Mannes wurden letzte Woche auf dem Grundstück ausgegraben, auf dem das Opfer zuletzt lebte. Der Angeklagte selbst führte die Ermittler zum Fundort. Jahrelang fehlte von der Leiche jede Spur. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklage noch davon ausging, die Leiche sei zerstückelt und in einer chemischen Substanz aufgelöst worden.
Der 49-Jährige und seine damalige Lebensgefährtin gerieten bereits kurz nach der Vermisstenmeldung durch Angehörige ins Visier der Ermittler, wurden jedoch mangels Beweisen wieder freigelassen. Laut der Kölner Rundschau gab es noch einen weiteren Verdächtigen, der ebenfalls freigelassen wurde. Die Halbschwester des Opfers, die der Angeklagte in seiner Einlassung belastet hatte, ist laut Landgericht Konstanz für den 18. Dezember erneut als Zeugin geladen. Eine erste Ladung hatte sie abgewiesen. ka-news berichtet, ein Ermittler habe vor Gericht ausgesagt, dass die Mutter des Opfers im Vorfeld der Tat von ihrer Tochter eine Vollmacht für das Vermögen haben wollte, diese aber nicht bekam. Sie sei mit dem Angeklagten dafür ins Seniorenheim gekommen.
Der Tatverdächtige wurde am 6. Juni dieses Jahres in seiner Wohnung in Kleve festgenommen. stern.de und das Mindener Tageblatt berichten unter anderem, dass er mithilfe verdeckter Ermittler überführt wurde, denen er den Tatablauf geschildert haben soll – Details, die nur der Täter kennen konnte.
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