13.11.2024
Millionennachzahlung für Hinterm Horizont Autor

Der Schriftsteller Thomas Brussig hat einen langjährigen Rechtsstreit um die Nachvergütung für sein Libretto zum Udo-Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" gewonnen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, sprach das Hamburger Landgericht dem 59-jährigen Autor eine Summe von über fünf Millionen Euro zuzüglich Zinsen zu. Der Prozess dauerte zehn Jahre.

Brussig, bekannt für seinen Roman "Helden wie wir", hatte für das Libretto zum Musical, das von 2011 bis 2017 in Berlin und Hamburg aufgeführt wurde, ursprünglich eine Vergütung von 100.000 Euro erhalten. Wie die "Zeit" berichtet, führte er den Prozess gegen den Veranstalter Stage Entertainment, weil die erzielten Umsätze mit dem Werk in einem erheblichen Missverhältnis zu seiner ursprünglichen Bezahlung standen. Das Gericht folgte der Argumentation von Brussigs Anwalt und bestätigte den Anspruch auf eine angemessene Nachvergütung gemäß Urheberrecht. Die "Berliner Zeitung" (B.Z.) zitiert Brussig mit den Worten: "Die Zahl ist auch für mich noch surreal."

Stage Entertainment argumentierte, mit dem Musical keinen Gewinn erzielt zu haben. Dieses Argument wurde vom Gericht jedoch zurückgewiesen, da es bei der Nachvergütung um die Roheinnahmen, hauptsächlich aus Ticketverkäufen und Merchandising, geht und nicht um den Gewinn, so die FAZ. Turi2 berichtet ebenfalls über das Urteil und betont, dass Stage Entertainment Berufung eingelegt hat, das Urteil also noch nicht rechtskräftig ist.

Wie die FAZ weiter ausführt, versuchte der Beklagte auch, Brussigs künstlerische Leistung zu schmälern, indem er ihn als "verlängerte Werkbank" oder "Auftragsschreiber" bezeichnete. Brussig empfand das Urteil, wie er der "Zeit" sagte, daher auch als "Balsam für meine Seele".

Der Fall wirft ein Licht auf die komplexe Frage der angemessenen Vergütung von Künstlern im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Erfolgen ihrer Werke. Die Höhe der Nachvergütung unterstreicht die Bedeutung des Urheberrechts und den Schutz der künstlerischen Leistung. Der Ausgang des Berufungsverfahrens wird mit Spannung erwartet.

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