Die sächsisch-anhaltinische Landesregierung plant, 183 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen in die Digitalisierung der Verwaltung umzuschichten, was heftige Kritik von Seiten der Opposition auslöst. Wie im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 bekannt wurde, sollen Gelder aus 33 Projekten des Sondervermögens abgezogen und der Digitalisierung zugeführt werden. Die Opposition wirft der Regierung Zweckentfremdung der Mittel und eine mögliche Aushöhlung der parlamentarischen Kontrolle vor. Laut einem Bericht der "Zeit" vom 27. November 2024 soll ein Viertel des gesamten Sondervermögens, das ursprünglich zur Bewältigung der Pandemiefolgen vorgesehen war, in die Digitalisierung der Verwaltung fließen. Für diesen Bereich waren bereits 312 Millionen Euro eingeplant.
Sachsen-Anhalts Corona-Sondervermögen beläuft sich auf rund zwei Milliarden Euro und umfasst etwa 60 Maßnahmen zur Linderung der Pandemiefolgen und zur Zukunftsvorsorge. Geplant sind Investitionen in Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Mittel werden jedoch nur langsam abgerufen. Bis zum 30. September 2024 wurden laut einem MDR-Bericht vom 15. Juli 2023 erst rund 706 Millionen Euro ausgegeben. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtete am 27. November 2024 über die Kritik an der geplanten Umschichtung.
Das Digitalministerium plant Investitionen in das IT-Landesnetz, die IT-Systeme von Justiz und Polizei sowie die elektronische Arbeitsweise in der Landesverwaltung. Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP) verteidigte das Vorhaben gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und verwies auf den Nachholbedarf des Landes im Bereich der Digitalisierung. Die Opposition argumentiert dagegen, die Digitalisierung der Verwaltung sei eine reguläre Aufgabe und müsse aus dem normalen Haushalt finanziert werden. Kristin Heiß (Linke) kritisierte, das Geld komme nicht dort an, wo es benötigt werde, und bezeichnete das Sondervermögen als gescheitert.
Von den geplanten Kürzungen betroffen sind unter anderem Investitionen in Krankenhäuser (11 Millionen Euro), die Digitalisierung sozialer Einrichtungen (9,5 Millionen Euro), Schulen (23,4 Millionen Euro) und Maßnahmen zur Bekämpfung von Lernrückständen (19,2 Millionen Euro). Das Finanzministerium rechtfertigt die Umschichtung damit, dass die Corona-Pandemie den Nachholbedarf des Landes bei der Digitalisierung verdeutlicht habe und das Sondervermögen eine Beschleunigung dieses Prozesses ermögliche. Eine Sprecherin von Finanzminister Michael Richter (CDU) betonte die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Pandemien zu stärken.
Ein weiterer Kritikpunkt der Opposition ist die geplante Aussetzung der Regelung, wonach größere Umschichtungen im Corona-Sondervermögen der Zustimmung des Landtags bedürfen. Diese Regelung soll 2026, im voraussichtlich letzten Jahr der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen, ausgesetzt werden. Das Finanzministerium begründet dies mit möglichen Verzögerungen durch die parlamentarische Beratung. Kristin Heiß sieht darin eine Entmachtung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber. Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es kritische Stimmen zu diesem Vorhaben. Stefan Ruland, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, äußerte sich skeptisch gegenüber der geplanten Aussetzung.
Die endgültige Entscheidung über die Umschichtungen fällt der Landtag im Februar mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt.
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