19.10.2024
Neubewertung der Strafe im Fall Kinderpornografie

Prozesse: Kinderpornografie-Urteil: Strafe muss neu bestimmt werden

Im Prozess um den Besitz einer erheblichen Menge an Kinderpornografie muss das Landgericht Hamburg erneut über die Strafe entscheiden. Ein Mann, der wegen des Besitzes von mehr als 160.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten verurteilt wurde, hat nun die Möglichkeit, auf eine mildere Strafe zu hoffen. Der Bundesgerichtshof hat den Strafausspruch des Landgerichts Hamburg, der am 25. Oktober des vergangenen Jahres erging, aufgehoben.

Die Bundesrichter stellten fest, dass der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen im Juni des vergangenen Jahres von einem bis fünf Jahren auf drei Monate bis fünf Jahre Haft gesenkt wurde. Aufgrund der deutlich niedrigeren Untergrenze sei es nicht auszuschließen, dass das Landgericht bei Anwendung des aktuell geltenden Strafrahmens eine geringere Freiheitsstrafe verhängt hätte. Die Feststellungen des Gerichts zu den Straftaten wurden vom Bundesgerichtshof jedoch bestätigt.

Details des Falles

Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der mittlerweile 47 Jahre alte Mann hatte ein Geständnis abgelegt. Laut Angaben eines Gerichtssprechers hatten die bei ihm gefundenen Videos eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen. Es stellte sich heraus, dass 89 Prozent der über 160.000 Dateien Kopien und Mehrfachkopien waren. Viele dieser Dateien wurden als sogenannte Posingbilder klassifiziert, während ein Teil der Bilder und Filme schwere bis schwerste Missbrauchstaten an kleinen Kindern zeigte.

Vorstrafen des Angeklagten

Zum Zeitpunkt der Tat stand der Angeklagte unter Bewährung. Bereits 2018 war er wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte er sechseinhalb Jahre im Gefängnis verbracht, nachdem er 2010 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden war. Die Opfer dieser Taten waren seine eigenen Töchter.

Rechtliche Implikationen

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat weitreichende rechtliche Implikationen für den Angeklagten. Sollte das Landgericht Hamburg bei der Neubewertung der Strafe den neuen Strafrahmen anwenden, könnte dies zu einer erheblichen Reduzierung der ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe führen. Die Richter des Bundesgerichtshofs haben klargestellt, dass die Anwendung des neuen Strafrahmens nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine Notwendigkeit darstellt, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Gesellschaftliche Relevanz

Der Fall wirft auch Fragen zur gesellschaftlichen Relevanz von Kinderpornografie und den damit verbundenen Straftaten auf. Die Sensibilität des Themas erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten des Angeklagten und dem Schutz der Gesellschaft, insbesondere der Kinder. Die Diskussion über angemessene Strafen für solche Vergehen ist nicht neu, wird jedoch durch die aktuellen Entwicklungen erneut angestoßen.

Fazit

Das Landgericht Hamburg steht nun vor der Herausforderung, eine angemessene Strafe zu verhängen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch den gravierenden Auswirkungen der Taten Rechnung trägt. Die Öffentlichkeit wird genau beobachten, wie die Justiz in diesem sensiblen Fall entscheidet, und welche Konsequenzen sich daraus für den Angeklagten und die Gesellschaft ergeben.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs und die bevorstehende Neubewertung durch das Landgericht Hamburg sind von großer Bedeutung, nicht nur für den Angeklagten, sondern auch für die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Kinderpornografie in Deutschland.

Quellen: Zeit Online, Tageblatt, Ostseewelle.

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