Der Bundestag hat die Vererbung von landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg neu geregelt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurde eine Reform der sogenannten Höfeordnung beschlossen, die die Übergabe von Höfen in diesen Bundesländern regelt. Die Reform betrifft die Abfindung der Erben, die den Hof nicht übernehmen. Bisher basierte die Berechnung auf dem Einheitswert, der jedoch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und im Zuge der Grundsteuerreform abgeschafft wurde. Nun beträgt die Mindestabfindung das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/14/neue-regeln-fuer-bauernhof-erben) berichtet, soll die Höfeordnung verhindern, dass familiengeführte Betriebe zerschlagen werden. Ein Erbe übernimmt den Hof und zahlt den anderen Erben eine Abfindung.
Die Neuregelung gilt für Betriebe mit einem Grundsteuerwert A ab 54.000 Euro. Die Reform war ursprünglich für die vorherige Woche geplant, wurde aber aufgrund des Platzens der Ampel-Koalition verschoben, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/landwirtschaft-neue-regeln-fuer-bauernhof-erben-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241114-930-288466) berichtet. Die Höfeordnung gilt nur in den vier genannten Bundesländern, die nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörten. Andere Bundesländer haben eigene Regelungen oder keine Sonderregelung für landwirtschaftliche Betriebe.
Die Reform zielt darauf ab, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Hoferben und den weichenden Erben zu schaffen. Wie agrarheute (https://www.agrarheute.com/politik/neue-hoefeordnung-landwirte-erben-profitieren-619483) erläutert, soll der neue Hofeswert zwar höher sein als der bisherige Einheitswert, der Hoferbe wird aber durch einen erhöhten Schuldenabzug entlastet. Sollte der Wert im Einzelfall nicht angemessen sein, können laut Höfeordnung Zu- oder Abschläge auf die Abfindung vorgenommen werden. Zudem hat der Hoferbe bei einem Verkauf des Hofes 20 Jahre lang Nachabfindungsansprüche zu erfüllen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38328_Hofuebergabe_verpachteter_Betriebe_%E2%80%93_neue_Moeglichkeit_der_Gestaltung) weist auf neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übergabe verpachteter Betriebe hin. Durch die Übertragung des Hofes an eine Personengesellschaft oder eine Erbengemeinschaft kann eine steuerunschädliche Aufteilung der Flächen unter den Erben ermöglicht werden, wodurch die Aufdeckung stiller Reserven vermieden wird. Es wird empfohlen, sich bei derartigen Gestaltungen von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet Beratungsangebote für Familien an, die sich mit der Hofübergabe befassen. Sozioökonomische Berater können die Gespräche zwischen den Familienmitgliedern begleiten und bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Auch Seminare zum Thema Hofübergabe werden angeboten.
Quellen:
- dpa - Zeit Online - Süddeutsche Zeitung - Stern - Aachener Zeitung - Grafschafter Nachrichten - agrarheute - Westfälische Nachrichten - Bundesministerium der Justiz - Landwirtschaftskammer Niedersachsen ```