25.10.2024
Patientenrechte im Fokus Zugang zur Krankenakte und mehr Transparenz gefordert

Patientenrechte: Der schwierige Weg zur eigenen Krankenakte

Der Zugang zur eigenen Krankenakte ist ein grundlegendes Patientenrecht. Doch wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 25.10.2024 berichtete, gestaltet sich die Beschaffung der eigenen medizinischen Daten oft schwieriger als gedacht. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, setzt sich für eine Stärkung der Patientenrechte ein und fordert mehr Transparenz im Umgang mit Patientendaten.

Schwartze betont die Bedeutung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), die jährlich rund 100.000 Beratungen durchführt. Die UPD bietet kostenlose Unterstützung bei Fragen zu Gesundheits- und Patientenrechten, hilft bei der Interpretation von Krankenkassenentscheidungen und vermittelt Anlaufstellen für weitere Hilfen. Die Berater der UPD verfügen über Expertise aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, darunter Versicherungen und Recht.

Ein kritischer Punkt, den Schwartze anspricht, sind die sogenannten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese Selbstzahlerleistungen werden in Arztpraxen angeboten, sind jedoch oft medizinisch nicht notwendig oder von fragwürdigem Nutzen. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund bietet eine wissenschaftlich fundierte Bewertung verschiedener IGeL-Leistungen und informiert über deren Nutzen und Risiken. Schwartze fordert mehr Transparenz bei IGeL-Leistungen und plädiert dafür, dass Patienten in Arztpraxen über die Bewertungen des IGeL-Monitors informiert werden.

Als Beispiel nennt Schwartze die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter. Diese Untersuchung wird häufig als IGeL-Leistung angeboten, obwohl der Nutzen fraglich ist. Aufgrund der hohen Rate falsch-positiver Befunde führt die Untersuchung oft zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen, die mit Risiken verbunden sind. Schwartze verweist auf die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, die eine kritische Bewertung solcher Leistungen bieten.

Die Beschaffung der eigenen Krankenakte ist oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Patienten müssen einen Antrag stellen und gegebenenfalls Gebühren bezahlen. Die Wartezeiten können lang sein, und die Herausgabe der Daten kann aus verschiedenen Gründen verweigert werden. Schwartze fordert eine Vereinfachung des Verfahrens und eine stärkere Berücksichtigung der Patientenrechte.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet Chancen für eine verbesserte Patientenversorgung, birgt aber auch Risiken für den Datenschutz. Schwartze betont die Notwendigkeit, die Datensicherheit zu gewährleisten und die Patientenrechte im digitalen Raum zu schützen. Er fordert klare Regelungen für den Umgang mit Patientendaten und eine stärkere Beteiligung der Patienten an Entscheidungen über ihre Daten.

Die Stärkung der Patientenrechte ist ein wichtiges Anliegen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Der Zugang zur eigenen Krankenakte, die Transparenz bei IGeL-Leistungen und der Schutz der Patientendaten im digitalen Raum sind zentrale Themen, die Schwartze vorantreiben möchte. Die UPD bietet Patienten kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

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