19.10.2024
Prozess gegen 18-Jährigen wegen Mord an Ex-Freundin beginnt

Schüler soll Ex-Freundin getötet haben - Prozess beginnt

Ein 18-Jähriger muss sich für die Ermordung seiner Ex-Freundin vor Gericht verantworten. Er soll seine 18-jährige Ex-Freundin in einem Aufenthaltsraum der gemeinsamen Schule erstochen haben.

Laut Anklage soll er am 25. Januar mit einem Fleischmesser mehrfach auf die junge Frau eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Die 18-Jährige starb noch am Tatort auf einem Schulgelände in St. Leon-Rot bei Heidelberg. Der Angeklagte war dann mit einem Auto geflohen - nach einem Unfall in Niedersachsen klickten die Handschellen.

Die Tat ist ein extremer Fall von Gewalt an Schulen - aber kein Einzelfall. Schläge, Tritte, sexuelle Übergriffe: Aus Schulen in Deutschland werden mehr Fälle von Gewalt bekannt. In Baden-Württemberg etwa wurden im vergangenen Jahr 2545 Straftaten gegenüber Schülern und Lehrern erfasst - eine Zunahme um 13,5 Prozent. Die Zahl der Gewaltdelikte an bayerischen Schulen stieg 2023 um 24,5 Prozent auf 690. In Berlin ging nach einem Höchststand bei Straftaten an Schulen 2022 die Zahl der registrierten Delikte noch einmal um knapp zwölf Prozent in die Höhe.

Der mutmaßliche Täter im Fall St. Leon-Rot war nach dem Tod der Schülerin mit einem Auto bis nach Niedersachsen gekommen. Dort stieß er dann in Seesen - verfolgt von der Polizei - mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammen. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten angegriffen haben. Wegen des Unfalls wirft die Staatsanwaltschaft ihm gefährliche Körperverletzung vor.

Der Prozess wird komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Grund dafür sei, dass Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

Bei der Tat im November soll er die junge Frau geschlagen haben, weil sie sich von ihm trennen wollte, so die Anklage. Er soll erst von ihr abgelassen haben, als ihre Mutter das Zimmer betrat. Die Schülerin erlitt demnach unter anderem eine Nasenbeinfraktur sowie Prellungen des Jochbeins und der Halswirbelsäule.

Das Opfer zeigte den Angreifer laut Anklage nach den Faustschlägen an, forderte aber kein gerichtlich angeordnetes Kontakt- oder Annäherungsverbot. Die Polizei kontaktierte den Schüler den Angaben zufolge mehrfach im Zuge von Gefährderansprachen. Die Schulleitung setzte ein Kontaktverbot mit verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Schule durch. Sowohl das Opfer als auch der mutmaßliche Täter waren Abiturienten.

Sollte der mutmaßliche Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, drohen ihm nach Angaben des Gerichts bis zu 15 Jahre Haft; bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht lebenslänglich.

Ein Sprecher der Schule sagte kurz vor Prozessbeginn: «Die Schulgemeinde ist erleichtert, dass der Abi-Jahrgang die schriftlichen und mündlichen Abi-Prüfungen trotz der Umstände richtig gut hinbekommen hat»

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