September 30, 2024
Einstellung des Verfahrens gegen den VfB Stuttgart nach mündlicher Verhandlung

Das DFB-Sportgericht stellt Verfahren gegen den VfB Stuttgart ein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein Verfahren gegen den VfB Stuttgart nach einer mündlichen Verhandlung eingestellt. Das Verfahren bezog sich auf einen Vorfall während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 20. Januar 2024. Damals verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um 42 Minuten, da zwei Zaunfahnen im Stuttgarter Fanblock den Zugang zu Fluchttoren blockierten.

„Im Rahmen der Beweisaufnahme ergab sich, dass das Verschulden der Zuschauer des VfB geringfügiger war als ursprünglich angenommen. Daher war es geboten, das Verfahren gegen Auflage einzustellen“, sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgte unter der Auflage, dass der VfB Stuttgart bis zum 15. Oktober einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro an die Sami Khedira Stiftung zahlt.

Stuttgarts Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: „Uns war wichtig festzustellen, dass es kein Fehlverhalten unserer Fans gab, für die wir uns mit Überzeugung eingesetzt haben. Somit ist dies eine Entscheidung des Sportgerichts, der wir nun zustimmen können.“

Der VfB Stuttgart hatte sich bereits im Vorfeld der Verhandlung zuversichtlich gezeigt, dass das Verfahren eingestellt wird. Der Verein betonte, dass die Fans die Zaunfahnen nicht mit der Absicht angebracht hätten, den Zugang zu den Fluchttoren zu blockieren.

Die Sami Khedira Stiftung, die von dem ehemaligen deutschen Nationalspieler Sami Khedira gegründet wurde, setzt sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein.

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