21.10.2024
Wenige Cannabis Ordnungswidrigkeiten in Sachsen Anhalt erfasst

Seit der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland am 1. April diesen Jahres, ist das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt für die Verfolgung und Ahndung von Cannabis-Ordnungswidrigkeiten zuständig. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurden bis dato lediglich sieben Fälle registriert.

„Aktuell liegen sieben Fälle vor, die derzeit bearbeitet werden“, erklärte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts auf Nachfrage. Es handle sich dabei vorwiegend um Meldungen über die nicht ordnungsgemäße Sicherung von Cannabis oder Cannabisprodukten vor dem Zugriff Unbefugter.

Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes ist allerdings zeitlich begrenzt. Ab dem 31. Juli 2025 werden die Kommunen die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten übernehmen. Zu den Vergehen, die geahndet werden können, gehören der Besitz illegaler Mengen an Cannabis, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen im privaten Umfeld sowie der Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen. Des Weiteren ist das Kiffen in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen untersagt. 

Die Strafen für Verstöße gegen das Cannabisgesetz können bis zu 30.000 Euro betragen, beispielsweise wenn für Anbauvereinigungen geworben oder Sponsoring betrieben wird. Die Meldungen über Verstöße erhält das Landesverwaltungsamt derzeit von den Polizei- und Ordnungsbehörden.

Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabisgesetz wurde am 22. Juli im Ministerialblatt veröffentlicht und ist seitdem gültig. Die Entscheidung über die Zuständigkeit bei der Ahndung der Vergehen traf das Kabinett am 10. September.

Quelle: ZEIT ONLINE

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