27.11.2024
Prozessauftakt Tierquälerei in Lüner Schlachtbetrieb

Schlachtbetriebs-Inhaber in Lünen wegen Tierquälerei angeklagt

In Lünen muss sich der Besitzer eines Schlachtbetriebs aus dem Kreis Unna wegen mehrfacher Tierquälerei und Misshandlung von Rindern verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in einer Viehsammelstelle im Kreis Unna kranke und nicht transportfähige Rinder geschlagen und ihnen unzureichend Wasser und Futter gegeben zu haben. Dies geht aus einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hervor und wurde von einem Gerichtssprecher bestätigt, wie die "Zeit" am 27. November 2024 meldete (https://www.zeit.de/news/2024-11/27/chef-von-schlachtbetrieb-wegen-tierquaelerei-vor-gericht).

Laut Anklage soll unter anderem ein nicht mehr gehfähiges Rind mit einer Maschine über den Boden geschleift worden sein. Außerdem soll der Angeklagte das Fleisch eines im Betrieb verendeten Rinds als Schlachtvieh verkauft haben. Um die nicht regelkonforme Schlachtung zu verschleiern, soll dem toten Tier nachträglich ein Bolzenschuss versetzt worden sein. Des Weiteren wird dem Inhaber vorgeworfen, den Tieren in unakzeptablem Umfang Blut abgenommen zu haben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz aus dem Jahr 2021. Die Hinweise der Tierschützer auf systematische Missstände führten laut dpa zur Schließung der Viehsammelstelle durch den Kreis Unna. Daraufhin folgten Durchsuchungen und weitere Ermittlungen durch die Behörden.

Zwei Mitarbeiter des Betriebs wurden bereits im Februar dieses Jahres wegen zahlreicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein Urteil ist bereits rechtskräftig, im anderen Fall läuft noch das Berufungsverfahren.

Ursprünglich richtete sich die Anklage gegen den Firmeninhaber nur in Bezug auf zehn Taten, bei denen ihm nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine direkte Beteiligung nachgewiesen werden kann. Wie das Gericht bekannt gab, will die Staatsanwaltschaft ihn nun aber auch als Mittäter für weitere Fälle belangen. Sie geht davon aus, dass die Straftaten seiner beiden Mitarbeiter mit seinem Wissen und seiner Billigung geschahen. Ob die erweiterte Anklage im laufenden Verfahren oder in einem separaten Prozess verhandelt wird, ist aktuell noch unklar.

Der WDR berichtete am 27.11.2024 in der Lokalzeit aus Dortmund um 19.30 Uhr über den Fall und nannte als Quellen Soko Tierschutz, das Amtsgericht Lünen, den Tierschützer Friedrich Mülln und eigene Reporter. (https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-prozess-gegen-schlachtbetriebs-chef-wegen-tierquaelerei-in-luenen-100.html). Auch der General-Anzeiger Bonn (https://ga.de/news/nrw/chef-von-schlachtbetrieb-wegen-tierquaelerei-vor-gericht_aid-121544737) und die Rheinische Post (https://rp-online.de/nrw/panorama/luenen-vorwurf-der-tierquaelerei-chef-von-schlachtbetrieb-vor-gericht_aid-121544759) berichteten über den Vorfall.

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