19.10.2024
Rassistische Gesänge auf Dorffest in Burgholzhausen lösen Empörung aus

In Friedrichsdorf-Burgholzhausen im Hochtaunuskreis sorgte ein Vorfall auf der traditionellen Kerb für Empörung. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, wurden am vergangenen Wochenende Videos in den sozialen Medien veröffentlicht, die Besucher des Festzeltes zeigen, wie sie rassistische Parolen grölten.

Die Aufnahmen, die sich schnell auf Plattformen wie X (ehemals Twitter) verbreiteten, zeigen eine Menschenmenge im Festzelt, die zu dem Lied "L'Amour Toujours" von Gigi D'Agostino die Parole "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" singt. Der Vorfall ereignete sich während der "Holzhäuser Zeltkerb" am Freitagabend. Ein Techniker, der bei der Veranstaltung arbeitete, filmte die Szenen und veröffentlichte sie am darauffolgenden Tag online.

Der Techniker, der anonym bleiben möchte, zeigte sich gegenüber der Hessenschau schockiert über das Verhalten der Feiernden. "Ich kann nicht verstehen, weshalb weder DJ noch Veranstalter gehandelt haben", wird er zitiert. Aus Angst vor einer möglichen Eskalation habe er selbst nicht eingegriffen.

Der Kerbeverein Burgholzhausen (KVB), der die Veranstaltung ausrichtete, distanzierte sich umgehend von den Gesängen. In einer Instagram-Story erklärte der Verein: "Das ist absolut und unwiderruflich gegen unsere Vereinsmentalität. Der KVB steht für Offenheit und toleriert keinerlei Hassparolen!". Man entschuldige sich für den Vorfall.

Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Das Polizeipräsidium Westhessen bestätigte der FAZ, dass man die Videos gesichert habe und nun auswerte. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeistation Bad Homburg zu melden.

Der Vorfall in Burgholzhausen reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher Vorfälle in Deutschland in den vergangenen Monaten. Immer wieder kam es vor, dass der Song "L'Amour Toujours" für rassistische Gesänge missbraucht wurde. Besondere Aufmerksamkeit erregte ein Fall auf Sylt Ende Mai, bei dem ebenfalls die Parole "Ausländer raus" gegrölt wurde.

Die Polizei warnt davor, dass das Grölen solcher Parolen strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Es handle sich dabei um Volksverhetzung, die mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

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