19.10.2024
Patientenrechte auf dem Prüfstand: Reformbedarf nach elf Jahren Gesetzgebung
Vor elf Jahren trat das Patientenrechtegesetz in Kraft, ein Meilenstein in der deutschen Gesundheitspolitik, der die Rechte von Patientinnen und Patienten stärken sollte. Doch nun, mehr als ein Jahrzehnt später, deuten Erfahrungen aus der täglichen Versicherten-Beratung darauf hin, dass dieses Gesetz dringend einer Überarbeitung bedarf. Das Gesetz, das am 26. Februar 2013 eingeführt wurde, sollte Transparenz, Sicherheit und Vertrauen im Verhältnis zwischen Patienten und medizinischem Personal schaffen. Es versprach eine Verbesserung der Kommunikation, Aufklärung und Dokumentation sowie eine klare Regelung der Haftung bei Behandlungsfehlern. In der Versicherten-Beratung zeigt sich jedoch täglich, dass viele Patienten immer noch mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, wenn es darum geht, ihre Rechte geltend zu machen. Die Probleme reichen von mangelnder Aufklärung über Behandlungsoptionen bis hin zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Behandlungsfehlern. Die Versichertenberater berichten von einer Vielzahl von Fällen, in denen Patienten sich ungerecht behandelt fühlen und der Meinung sind, dass ihre Rechte nicht ausreichend geschützt werden. Die AOK, der größte Krankenversicherer in Deutschland, beobachtet diese Entwicklungen mit Sorge. Die Organisation betont, dass das Gesetz in vielen Bereichen hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt und fordert eine umfassende Reform, um den Schutz und die Rechte der Patienten zu verbessern. Besonders in einem Gesundheitssystem, das sich durch eine hohe Komplexität und ständigen Wandel auszeichnet, ist es essentiell, dass die Rechtslage mit diesen Entwicklungen Schritt hält. So bemängeln Experten beispielsweise, dass die im Gesetz verankerten Informationspflichten der Ärzte nicht ausreichend sind, um Patienten eine selbstbestimmte Entscheidung über ihre Behandlung zu ermöglichen. Auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Die Beweislast liegt häufig beim Patienten, was in vielen Fällen eine hohe Hürde darstellt. Des Weiteren fehlt es an einer flächendeckenden unabhängigen Beratungsstruktur, die Patienten im Konfliktfall unterstützen könnte. Die Reformvorschläge der AOK umfassen daher unter anderem die Stärkung der Patientenberatung, die Verbesserung der Informationsrechte und die Vereinfachung der Beweisführung bei Behandlungsfehlern. Darüber hinaus wird gefordert, dass das Gesetz auch auf neue Entwicklungen im Gesundheitswesen, wie die Digitalisierung und Telemedizin, angepasst wird. Neben der AOK nehmen auch andere Akteure im Gesundheitswesen diese Problematik ernst. So hat sich der Gesamtvorstand der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, mit den aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen auseinandergesetzt und sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei der Anpassung gesetzlicher Grundlagen an die Realität der Patientenversorgung. Die Debatte um die Reform des Patientenrechtegesetzes ist somit eine von vielen, die die Dynamik und die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems widerspiegeln. Sie zeigt, dass auch elf Jahre nach Einführung dieses wichtigen Gesetzes die Arbeit am Schutz der Patienten nicht abgeschlossen ist. In einer Zeit, in der das Vertrauen in das Gesundheitssystem von zentraler Bedeutung ist, bleibt die Weiterentwicklung der Patientenrechte eine dringende Aufgabe für Gesetzgeber, Krankenkassen und alle Akteure im Gesundheitswesen.
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