26.11.2024
Revision im Fall Rhein-Leichenteile eingelegt

Schwester des Opfers legt Revision gegen Urteil im Fall der zerstückelten Leiche ein

Die Schwester des Mannes, dessen zerstückelte Leiche im Rhein gefunden wurde, hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen eingelegt. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Revision und erklärte, dass nun eine Begründung folgen müsse, bevor der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil überprüfen könne. Die „Badische Zeitung“ berichtete zuerst über diesen Schritt.

Das Landgericht hatte den 58-jährigen Angeklagten am 18. November wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er hatte gestanden, den 38-jährigen Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Südbaden im Dezember 2023 erschossen zu haben, da er sich von ihm bedroht gefühlt habe. Laut „Schwäbischer Zeitung“ sah das Gericht keinen rassistischen Hintergrund als niedrigen Beweggrund und sprach den Angeklagten daher nicht des Mordes schuldig. Im Prozess wurde eine Verständigung getroffen, die im Falle eines Geständnisses eine Höchststrafe von sieben Jahren Haft vorsah.

Der Angeklagte hatte die Leiche zunächst im Wald versteckt, wie die Anklage darlegte. Tage später zerstückelte er sie laut Anklage mit einer Machete in einem Schrebergarten, verwickelte die Körperteile in Maschendraht und warf sie an verschiedenen Stellen in den Rhein. Dpa zufolge wurden die Leichenteile erst im April bei Breisach von Tauchern gefunden. Ende April stellte sich der Täter der Polizei und legte ein Geständnis ab. Die „Schwäbische Zeitung“ berichtet, dass ohne dieses Geständnis möglicherweise kein Verfahren möglich gewesen wäre, da keine Täter-DNA am Tatort gefunden wurde.

Die in Tunesien lebende Schwester des Opfers ist die Nebenklägerin, die nun Revision eingelegt hat. Die „Schwäbische Zeitung“ berichtet, dass sie zum Prozessende nach Deutschland gereist war. Ihre Anwältin hatte nach der Urteilsverkündung erklärt, noch nicht mit ihrer Mandantin über mögliche Rechtsmittel gesprochen zu haben. Der BGH wird nun die Rechtmäßigkeit des Urteils des Landgerichts überprüfen.

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