Der sachsen-anhaltische Staatsminister Rainer Robra (CDU) hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag als verfrüht bezeichnet. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, äußerte Robra im Landtag in Magdeburg sein Bedauern über die Klage der öffentlich-rechtlichen Sender. „Ich finde die Klage definitiv verfrüht“, sagte Robra laut dpa. „Wir sind noch gar nicht am Ziel angekommen.“ Er betonte, dass noch Gespräche über ein neues Finanzierungsmodell ausstehen.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist die ausbleibende Entscheidung der Bundesländer über die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Wie die Zeit berichtet, hatten ARD und ZDF Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da die Länder bislang keinen Beschluss zur Erhöhung gefasst haben. Die Länder hatten die Beratungen über den Rundfunkbeitrag Ende Oktober vertagt und auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember in Berlin verschoben.
Die KEF hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich für die Jahre 2025 bis 2028 empfohlen. Derzeit liegt der Beitrag bei 18,36 Euro. Die Bundesländer sind an die Empfehlung der KEF gebunden. Robra forderte im Landtag, dass die Rundfunkanstalten Einsparungen vornehmen und kostenbewusster arbeiten müssten. Auch andere Fraktionen im Landtag schlossen sich dieser Forderung an und mahnten Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk an.
Der SWR berichtete, dass der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke den Schritt der Verfassungsbeschwerde als schwierig, aber notwendig bezeichnete. Er betonte die Bedeutung eines verfassungsgemäßen Verfahrens und kritisierte, dass einige Bundesländer die KEF-Empfehlung nicht umsetzen wollten. Die ARD sieht durch die Verzögerung der Entscheidung die Finanzierung ihres Auftrags gefährdet.
Die Süddeutsche Zeitung zitiert Robra mit den Worten: „Ich finde die Klage definitiv verfrüht“. Die Zeitung berichtet auch über die Vertagung der Gespräche der Länderchefs zum Rundfunkbeitrag auf Dezember. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) meldet ebenfalls Robras Kritik an der Verfassungsbeschwerde und zitiert ihn mit den gleichen Worten wie die Süddeutsche Zeitung.
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