20.11.2024
Auskunftsrecht Gestärkt Grenzen Des Geheimhaltungsschutzes Präzisiert

Thüringer Verfassungsgerichtshof stärkt Auskunftsrecht von Abgeordneten – Teilerfolg für AfD-Kläger

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil das Auskunftsrecht von Landtagsabgeordneten gegenüber der Landesregierung gestärkt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, erzielten zwei AfD-Abgeordnete einen Teilerfolg in ihrer Klage gegen die Landesregierung. Die Abgeordneten hatten Auskunft über den Umgang des Thüringer Verfassungsschutzes mit Fake-Accounts in sozialen Netzwerken verlangt. Die ZEIT berichtet in ihrem Artikel vom 20. November 2024 (https://www.zeit.de/news/2024-11/20/auskunftsrecht-von-abgeordneten-teilerfolg-fuer-klaeger), dass das Gericht die Klage teilweise stattgegeben hat.

Demnach muss die Landesregierung zwar allgemeine Informationen, wie beispielsweise die Anzahl der vom Verfassungsschutz genutzten Fake-Accounts, offenlegen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Klaus von der Weiden, argumentierte laut dpa, dass aus dieser Information allein keine Rückschlüsse auf konkrete Einsatzorte des Verfassungsschutzes im digitalen Raum möglich seien. Spezifischere Informationen, wie etwa die Nennung konkreter Chatgruppen, die vom Verfassungsschutz erstellt wurden, dürfen jedoch weiterhin zurückgehalten werden. Die Offenlegung solcher Details könnte laut von der Weiden Quellen des Nachrichtendienstes gefährden und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

Der Rechtsstreit geht auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Ringo Mühlmann und Torben Braga aus dem Jahr 2022 zurück. Wie die ZEIT berichtet, wollten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele Fake-Accounts der Verfassungsschutz in welchen sozialen Netzwerken und Chatgruppen nutzt und wie viele Gruppen der Verfassungsschutz seit 2015 selbst erstellt hat. Die Landesregierung hatte die Fragen nur unzureichend oder gar nicht beantwortet und sich auf Geheimhaltungsinteressen berufen.

Das Gericht erklärte einige der Antworten der Landesregierung für zulässig, betonte aber gleichzeitig, dass die Regierung mehrere Möglichkeiten habe, mit Anfragen umzugehen, die die Geheimhaltung betreffen. So könne sie den Abgeordneten Informationen unter der Auflage der Geheimhaltung zur Verfügung stellen oder die Verweigerung der Auskunft im Einzelfall ausführlich begründen, so von der Weiden laut dpa. Das Gericht betonte die Bedeutung des Auskunftsrechts von Abgeordneten als Instrument der demokratischen Kontrolle.

Mühlmann zeigte sich laut ZEIT mit der Entscheidung zufrieden, obwohl ihm einzelne Informationen vorenthalten werden. Er betonte seinen Anspruch auf mehr Informationen als bisher von der Landesregierung gewährt. Das Innenministerium reagierte ebenfalls positiv auf das Urteil und will die kritisierten Antworten nachbessern, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Ein ähnlicher Fall, in dem es um das Auskunftsrecht von Abgeordneten ging, wurde auch vom Verwaltungsgericht Hannover verhandelt. Wie auf der Webseite des Gerichts (https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/teilerfolg-des-klaegers-im-streit-um-auskunftsverlangen-in-sachen-weserrenaissance-144624.html) berichtet wird, musste der Landrat des Landkreises Schaumburg einem Kreistagsmitglied Auskunft über Fragen der Haftung von ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern erteilen.

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