Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Djamshid Sharmahd alle drei iranischen Generalkonsulate in Deutschland geschlossen. Wie die Zeit am 31. Oktober 2024 berichtete, handelt es sich um die Vertretungen in Frankfurt am Main, Hamburg und München. Insgesamt 32 konsularische Beamte sind von der Schließung betroffen.
Außenministerin Annalena Baerbock begründete den Schritt mit dem „menschenverachtenden Agieren“ der iranischen Führung. „Dass nun im Lichte der jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten die Ermordung erfolgte zeigt, dass ein diktatorisches Unrechtsregime wie das der Mullahs nicht in der normalen diplomatischen Logik agiert“, so Baerbock, wie die Zeit zitiert. Wie der NDR am 31. Oktober 2024 berichtete, verlieren die betroffenen Konsularbeamten ihr Aufenthaltsrecht und müssen ausreisen, sofern sie keine anderen Aufenthaltsgründe wie beispielsweise eine EU-Staatsbürgerschaft vorweisen können.
Die iranische Botschaft in Berlin bleibt jedoch geöffnet und ist weiterhin für die konsularische Betreuung der rund 300.000 Iraner in Deutschland zuständig. Die Welt berichtete am 31. Oktober 2024, dass das Auswärtige Amt keine Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter der Botschaft macht.
Die Reaktion der Bundesregierung fällt damit härter aus als erwartet. Wie der Stern am 31. Oktober 2024 berichtete, griff die Bundesregierung bisher nur einmal zu einer solch drastischen Maßnahme: Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurden vier russische Generalkonsulate geschlossen, allerdings erst 15 Monate nach Beginn der Invasion.
Die Frankfurter Rundschau berichtete am 31. Oktober 2024, dass die Anordnung zur Schließung ausländischer Konsulate als besonders drastische Maßnahme gilt. Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als richtig und überfällig, wie die Zeit in einem dpa-Meldung vom 31. Oktober 2024 berichtete.
Irans Justiz hatte Sharmahds Hinrichtung am Montag bekanntgegeben. Er war im Frühjahr 2023 in einem umstrittenen Prozess wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Bundesregierung, Angehörige und Menschenrechtsorganisationen wiesen die Anschuldigungen zurück. Wie ZDFheute am 31. Oktober 2024 berichtete, hatte das Auswärtige Amt bereits vor der Hinrichtung den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellt und den deutschen Botschafter im Iran zu Konsultationen zurückgerufen.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Iran und forderte deutsche Staatsbürger auf, das Land zu verlassen. Die genaue Anzahl der noch im Iran befindlichen Deutschen ist unklar. Wie die Zeit berichtete, hat sich eine niedrige dreistellige Zahl auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes registriert.
Sharmahd wurde 1955 in Teheran geboren und kam im Alter von sieben Jahren nach Deutschland. Er wuchs in Niedersachsen auf und betrieb in Hannover einen Computerladen. 2003 zog er in die USA, wo er politisch aktiv war. Der NDR berichtete am 31. Oktober 2024, dass Sharmahd in der Exil-Oppositionsgruppe „Tondar“ aktiv war, der die iranische Regierung einen Anschlag im Jahr 2008 in Schiras vorwirft.
Der Prozess gegen Sharmahd wurde international als unfair kritisiert. Er durfte sich keinen eigenen Anwalt wählen, und sein Aufenthaltsort blieb lange unbekannt. Es gab auch Vorwürfe, dass Geständnisse, die im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlt wurden, unter Folter erzwungen worden seien. Wie die Zeit berichtete, wurde der Prozess von Abolghassem Salawati, auch bekannt als „Richter des Todes“, geleitet, gegen den die USA und die EU Sanktionen verhängt haben.
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