Auch über 30 Jahre nach dem Mauerfall ist die Aufarbeitung des SED-Unrechts nicht abgeschlossen. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtete, erhielten im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern rund 3.400 Menschen eine Opferrente als Anerkennung für das erlittene Unrecht in der DDR. Das Justizministerium in Schwerin bestätigte, dass weiterhin neue Anträge eingehen, jedoch mit abnehmender Tendenz.
Die SED-Opferrente existiert seit 2007 und wurde 2019 verbessert. Wie die Landesdirektion Sachsen auf ihrer Webseite erläutert, erhalten Personen, die in der DDR eine mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbare Haftstrafe von mindestens 90 Tagen verbüßt haben, monatlich 330 Euro. Voraussetzungen sind eine strafrechtliche Rehabilitierung und Bedürftigkeit, wobei Renten nicht zum Einkommen zählen. Die Einkommensgrenzen liegen laut der Landesdirektion Sachsen bei 1.689 Euro für Alleinstehende und 2.252 Euro für Verheiratete (Stand: 01.01.2025).
Wie der MDR berichtete, wurden 2024 in Thüringen 495 Anträge auf SED-Opferrente gestellt, eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden in Thüringen rund 16,4 Millionen Euro für Opferrenten und zusätzlich 1,8 Millionen Euro als Haftentschädigungen ausgezahlt. Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi, erwartet auch in Zukunft weitere Anträge, insbesondere von ehemaligen DDR-Heimkindern, die seit einer Gesetzesnovelle 2019 ebenfalls Anspruch auf die Rente haben können.
Wie die Tagesschau berichtet, plant der Bundestag noch vor der Neuwahl eine verbesserte finanzielle Unterstützung für politisch Verfolgte der DDR. Ein parteiübergreifender Gesetzesentwurf sieht neben der Dynamisierung der Opferrente auch die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds vor. Die SED-Opferbeauftragte des Bundestags, Evelyn Zupke, begrüßte die Einigung, kritisierte aber gleichzeitig, wie vom Bundestag dokumentiert, dass die Verbesserungen nicht ausreichend seien. Besonders die Verfahren zur Anerkennung von Gesundheitsschäden seien weiterhin problematisch.
Auch in Nordrhein-Westfalen können Opfer des SED-Regimes soziale Ausgleichszahlungen beantragen. Wie die Bezirksregierung Arnsberg auf ihrer Webseite informiert, umfasst dies neben der sogenannten SED-Opferrente auch eine Kapitalentschädigung, die einkommensunabhängig gewährt wird. Die Bezirksregierung ist zuständig für Anträge von Personen mit einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz, während für rehabilitierte Personen mit Rehabilitierungsbeschluss die Justizbehörden zuständig sind.