1.11.2024
Seebrückensturz Usedom Berufung geht in nächste Instanz
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Urlaubsunfall auf Usedom: Berufung nach abgelehnter Klage

Ein tragischer Unfall auf der Seebrücke von Zinnowitz auf Usedom im Sommer 2021 zieht weiterhin juristische Konsequenzen nach sich. Eine Mutter aus Brandenburg, deren zweijähriger Sohn damals von der Brücke stürzte, kämpft weiterhin um Schmerzensgeld von der Gemeinde Zinnowitz. Wie die Zeit berichtet, hatte das Landgericht Stralsund Ende September die Klage der Mutter abgewiesen. Nun hat ihr Anwalt Berufung eingelegt.

Der Vorfall ereignete sich, als die Mutter versuchte, ein Foto ihrer beiden Söhne auf der Seebrücke zu machen. Der jüngere Sohn verlor dabei das Gleichgewicht und fiel durch das Geländer der Brücke. Die Mutter sprang ihm hinterher und verletzte sich dabei schwer am Bein, während der Junge unverletzt blieb. Die Mutter fordert nun mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz von der Gemeinde, da sie die Seebrücke als nicht ausreichend sicher betrachtet.

Das Landgericht Stralsund sah dies jedoch anders und urteilte, die Seebrücke sei ausreichend sicher. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, argumentierte das Gericht, die Brücke müsse nicht den Sicherheitsstandards eines Spielplatzes entsprechen und könne nicht jedes Herabstürzen von Kleinkindern verhindern. Es sei davon auszugehen, dass Eltern ihre Kleinkinder beaufsichtigen und die offensichtliche Gefahr eines Sturzes von der Brücke erkennen. Die Gemeinde habe nicht damit rechnen müssen, dass ein Kind sich so positioniert, dass es durch das Geländer fallen könnte. Das Geländer entspreche den Bauvorschriften und schütze vor den üblicherweise zu erwartenden Gefahren.

Der Anwalt der Mutter kritisiert das Urteil in mehreren Punkten, möchte aber vor der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Rostock nicht ins Detail gehen. Laut dpa sagte er: „Lassen wir mal die zweite Instanz ein Auge drauf werfen.“ Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte den Eingang der Berufung. Wie die Ostseewelle berichtet, wird das Verfahren in diesem Jahr nicht mehr fortgesetzt. Zunächst hat die Mutter die Möglichkeit, ihre Berufung schriftlich zu begründen. Anschließend wird der zuständige Senat den Fall prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Mutter erlitt bei dem Sturz von der fünf Meter hohen Brücke ins flache Wasser unter anderem einen Sprunggelenkbruch und war längere Zeit arbeitsunfähig. Sie befindet sich weiterhin in physiotherapeutischer Behandlung. Sollte die Berufung scheitern, muss sie nicht nur die Gerichtskosten, sondern möglicherweise auch die Anwaltskosten der Gemeinde tragen, die sich auf mehrere tausend Euro belaufen könnten. Wie Radio Mainwelle berichtet, ist die Seebrücke über 30 Jahre alt und es gab bisher keinen vergleichbaren Unfall.

Der Fall wirft Fragen zur Haftung von Gemeinden für die Sicherheit öffentlicher Anlagen auf und zeigt die möglichen finanziellen Folgen eines solchen Unfalls für die Betroffenen.

Quellen:

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