27.10.2024
Selbstbestimmungsgesetz sorgt für hohes Antragsaufkommen in MV

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das am 1. November in Kraft tritt, sorgt in Mecklenburg-Vorpommern für reges Interesse an der Änderung des Geschlechtseintrags. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, liegen den Standesämtern der sechs größten Städte des Bundeslandes bereits rund 300 Anträge vor.

Mit dem SBGG wird es möglich, den Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder Gerichtsbeschlüsse sind nicht mehr erforderlich. Diese Erleichterung betrifft vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bisher hohe Hürden überwinden mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

Seit dem 1. August können Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Neben der Änderung von männlich zu weiblich oder umgekehrt, ist auch die Eintragung "divers" oder die Streichung des Geschlechtseintrags möglich. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache notwendig ist, liegt eine dreimonatige Frist.

Unterschiedliches Aufkommen in den Städten

Die Anzahl der Anträge variiert von Stadt zu Stadt. In Rostock, der größten Stadt des Landes, wurden bislang über 130 Anmeldungen registriert, davon allein 29 am ersten Tag der Anmeldemöglichkeit. Auch Anträge von Minderjährigen liegen vor. In Schwerin sind es 40 Anmeldungen, in Neubrandenburg 26 und in Greifswald rund 50. In Stralsund und Wismar wurden jeweils 20 beziehungsweise 21 Anmeldungen verzeichnet.

Die Stadt Schwerin berichtet von einem hohen Andrang im August, der sich mittlerweile etwas gelegt hat. Es wird jedoch erwartet, dass die Nachfrage mit Inkrafttreten des Gesetzes im November wieder steigen könnte. In Greifswald wird das bisherige Aufkommen als hoch empfunden.

In Stralsund zeigt man sich mit der Anzahl der Anmeldungen zufrieden und geht davon aus, dass die meisten Interessierten ihren Antrag bereits gestellt haben. Viele der Antragstellenden waren den Standesbeamt:innen bereits durch frühere Anfragen zum SBGG bekannt, was die Ernsthaftigkeit und den Wunsch nach einer zeitnahen Änderung unterstreicht.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/27/interesse-an-aenderungen-des-geschlechtseintrags-in-mv

Weitere Quellen:

  • https://www.sueddeutsche.de/leben/neues-gesetz-interesse-an-aenderungen-des-geschlechtseintrags-in-mv-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241027-930-271448
  • https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/10/berlin-tausende-antraege-aenderung-geschlecht-name-selbstbestimmungsgesetz.html
  • https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/gleichstellung/selbstbestimmungsgesetz/
  • https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-selbstbestimmungsgesetz-tausende-antraege-auf-aenderung-von-geschlecht-und-name-in-berlin-100.html
  • https://www.spd-fraktion-mv.de/aktuelles/pressemitteilungen/mandy-pfeifer-selbstbestimmungsgesetz-des-bundes-ist-schritt-in-die-richtige-richtung
  • https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/queeres_leben/selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung_node.html
  • https://www.welt.de/regionales/hamburg/article252666944/Geschlechtseintrag-aendern-Fuer-trans-inter-und-nicht-binaere-Menschen-bricht-ein-neues-Zeitalter-an.html
Weitere
Artikel