17.12.2024
Spendenkonto für Verurteilte nach Biberach Protesten

Spendenkonto für Verurteilte nach Protesten beim Grünen-Aschermittwoch in Biberach

Im Nachgang der gewalttätigen Proteste gegen den Politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach im Februar 2024, die zur Absage der Veranstaltung und Verletzungen mehrerer Polizisten führten, wurden zahlreiche Strafbefehle erlassen. Laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) müssen über 20 Personen Geldstrafen in Höhe von 2.000 bis 4.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg verhängte insgesamt 42 Strafbefehle und erhob 14 Anklagen. Manche Betroffene akzeptierten die Strafbefehle, andere legten erfolglos Einspruch ein. Wie der SWR berichtet, wurde ein Spendenkonto eingerichtet, um die Verurteilten finanziell zu unterstützen.

Der SWR meldet weiter, dass Ernst Buck, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen und Vorstandsmitglied des Landesbauernverbandes, als Ansprechpartner für das Spendenkonto fungiert. Er betonte jedoch, dass sein Engagement privater Natur sei. Eine ursprünglich für Januar geplante Benefizveranstaltung in Laupheim zur Spendensammlung wurde abgesagt, da der Veranstaltungsort, eine Halle auf dem Gelände einer Spedition, nicht mehr verfügbar ist. Auch die Organisatoren hätten sich laut SWR zurückgezogen. Die für die Veranstaltung gebuchte Band hatte ihren Auftritt bereits im Vorfeld abgesagt. Das Management begründete dies damit, sich nicht "vor einen politischen Karren spannen lassen" zu wollen. Man sei ursprünglich von einer Feier der Landjugend ausgegangen.

Die Ausschreitungen hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt, berichtet die Zeit. Die Proteste richteten sich gegen die Agrarpolitik der Grünen. Mehrere Polizisten wurden verletzt, Straßenblockaden errichtet und ein Misthaufen vor der Stadthalle abgeladen. Die Grünen sahen sich gezwungen, die Veranstaltung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bundespolitiker Cem Özdemir abzusagen.

Das Amtsgericht Biberach hat bereits erste Urteile gesprochen. So wurde ein verbeamteter Lehrer laut dpa wegen Landfriedensbruchs, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Der Angeklagte räumte seine Teilnahme an den Protesten ein, bestritt jedoch eine aktive Blockade. Er gab an, aus Neugier und Gruppendynamik zwischen die Fronten geraten zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehr als 60 Beschuldigte. Die Tatvorwürfe reichen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch und Nötigung bis hin zum Zeigen des Hitlergrußes. Etwa die Hälfte der bislang beantragten Strafbefehle wurde akzeptiert, die andere Hälfte ist noch offen, da die Betroffenen Einspruch eingelegt haben.

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