19.10.2024
Streit um 10 000 Euro: Gröbenzeller Gemeinderat fordert Anwaltskosten zurück

Streit um 10 000 Euro: Gröbenzeller Gemeinderat musste Anwaltskosten zurückfordern

Der Gröbenzeller Gemeinderat hat keine andere Möglichkeit, als die Rückforderung von aus der Gemeindekasse beglichenen und vom Rathauschef veranlassten Honorarzahlungen an eine Münchner Anwaltskanzlei zu stellen. Das geht aus einer Presseanfrage der SZ ans Landratsamt zu den Hintergründen der juristischen Auseinandersetzungen hervor. Der Streit dreht sich um Anwaltskosten in Höhe von rund 10 000 Euro, die der Erste Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) für juristischen Beistand in einem Rechtsstreit aufgewendet hatte. Der Gemeinderat hält das Vorgehen des Bürgermeisters für falsch und fordert das Geld zurück. Die Kanzlei, die Schäfer vertrat, hat nun die Gemeinde verklagt. Im Kern geht es um die Frage, ob Schäfer als Person im Amt attackiert oder persönlich wurde. Damit hatte sich bereits die Staatsanwaltschaft München II auseinandergesetzt, nachdem Schäfer wegen des Verdachts auf Untreue angezeigt wurde. Das Ergebnis wurde im Januar bekannt und lautete: in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten. Es herrschten unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich die rechtliche Auseinandersetzung auf Schäfers Tätigkeit als Bürgermeister bezog, was die Mittel aus der Gemeindekasse gerechtfertigt hätte, oder eben nicht. Laut Staatsanwaltschaft gab es gemeindeintern und bei der Kommunalaufsicht (es gab auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde) verschiedene Standpunkte. Der Gemeinderat scheint die Antwort hingegen zumindest mehrheitlich klar: Der Bürgermeister hätte den Anwalt aus seiner privaten Kasse bezahlen müssen. Die Sache wurde aber bislang nur nicht-öffentlich behandelt. Umfangreiche Details gibt es nicht. Auf Tagblatt-Anfrage teilt aber Dritter Bürgermeister Gregor von Uckermann (SPD) mit: "Der Gemeinderat hat nach Beratung durch die Rechtsaufsicht beschlossen, die aus der Gemeindekasse an die vom Ersten Bürgermeister beauftragten Rechtsanwälte bezahlten Beträge zurückzufordern, da es sich nicht um Rechtsauseinandersetzungen der Gemeinde Gröbenzell gehandelt hatte." Schäfer selbst sei wegen persönlicher Beteiligung von der Sachbearbeitung ausgeschlossen. Deshalb übernehmen seine Stellvertreter Martin Runge (Grüne) und von Uckermann. Eine Stellungnahme aus dem Rathaus gab es nicht, die Presseabteilung ist aus Urlaubsgründen bis 3. Juni nicht besetzt. Das Verfahren befindet sich erst im Anfangsstadium. Es werden Schriftsätze gewechselt, ein Termin steht noch nicht fest. Das Gericht bestätigt außerdem, dass Schäfer sich den juristischen Beistand genommen habe, um mögliche persönlichkeitsrechtsverletzende Beeinträchtigungen seiner Person im Zusammenhang mit seiner Amtsführung zu ahnden. Der Streit dreht sich um Anwaltskosten. Der Gemeinderat beschäftigte sich am Dienstag mit einem Antrag der SPD-Fraktion. Diese forderte volle Transparenz und die Beschlusslage in dieser Sitzung offenzulegen. Um was geht es hier eigentlich genau? Denn im Gemeinderat hatten sich zuletzt Stimmen gemehrt, dass der Bürgermeister die nach Angaben des Landgerichts München I rund 10 000 Euro Anwaltskosten aus eigener Tasche hätte bezahlen müssen. Allerdings beriet das Gremium die Angelegenheit bis dato nicht-öffentlich. Peter Falk, SPD-Fraktionsvorsitzender, sieht jedoch keine Gründe für Geheimhaltung gegeben. Er hält die nachträgliche Unterrichtung der Allgemeinheit für zwingend. Er will Klarheit darüber schaffen, was eigentlich vorgefallen ist. Denn: Man könne nicht grundlegend von "Hetze" gegen den Rathauschef sprechen. Als persönlich Betroffener war Martin Schäfer nicht in die Debatte eingebunden. Zu Beginn der Sitzung beantragte dessen Stellvertreter Martin Runge (Grüne), einen nicht-öffentlichen Teil voranzustellen, um darüber zu beratschlagen, ob die SPD-Eingabe – respektive welche Teile daraus – öffentlich behandelt werden soll. Ihm ging es dabei auch um die Fragen, ob "berechtigte Ansprüche von Einzelpersonen" bestehen und inwiefern "das Wohl der Allgemeinheit" betroffen ist.
Weitere
Artikel