Der Rechtsstreit zwischen ehemaligen VW-Managern und dem Volkswagenkonzern um gestrichene Gehaltserhöhungen geht in die nächste Runde. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wollen die meisten der ehemaligen Führungskräfte, deren Klagen Mitte Oktober vom Arbeitsgericht Braunschweig abgewiesen wurden, Berufung einlegen. Ihr Anwalt, Ulrich Conrady, bestätigte der dpa, dass die entsprechenden Aufträge vorlägen, die Berufungen aber noch nicht eingereicht seien. Die Frist laufe noch bis zum 6. Dezember, da die Urteile der ersten Instanz erst am Mittwoch zugestellt wurden. Die „Braunschweiger Zeitung“ hatte zuvor über die beabsichtigten Berufungen berichtet.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte am 15. Oktober die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den Sparkurs des Autobauers abgewiesen. Drei weitere Klagen sollen am Montag verhandelt werden. Wie die Zeit.de am 9. November 2024 berichtete, geht es in den Verfahren um eine Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent und eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, die VW seinen leitenden Angestellten im Zuge des Sparprogramms gestrichen hatte. Zusätzlich zu den bereits verhandelten Fällen sind laut Arbeitsgericht Braunschweig noch rund 75 weitere Klagen anhängig.
Bei den Klägern handelt es sich laut Gericht fast ausschließlich um ehemalige Mitarbeiter im Vorruhestand, die weiterhin auf der Gehaltsliste von VW stehen. Lediglich einer der Kläger sei noch im aktiven Dienst des Autobauers, die übrigen hätten im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere Entgeltbestandteile umgewandelt, um früher in den Ruhestand zu gehen – unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Diese „Zeit-Wertpapiere“ ermöglichten es VW-Mitarbeitern, Teile ihres Gehalts in eine Art Altersvorsorge umzuwandeln und so früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.
VW hatte im Frühjahr im Rahmen seines Sparprogramms beschlossen, auch die Führungskräfte an den Sparmaßnahmen zu beteiligen. Dem außertariflich bezahlten Managementkreis wurde die erwartete Übernahme der Tariferhöhung gestrichen. Die Betroffenen argumentieren nun, dass ihnen der Autobauer im Jahr 2023 zugesichert habe, die Bestandteile des Tarifabschlusses – die Gehaltserhöhung und die Inflationsausgleichsprämie – auch für sie zu übernehmen. VW weist diese Forderungen zurück.
Der Streitpunkt liegt in der Frage, ob die Zusage von VW aus dem Jahr 2023 rechtsverbindlich war. Die ehemaligen Manager sehen darin eine Vertragsänderung, die ihnen die Gehaltserhöhung und die Prämie garantiert. VW hingegen argumentiert, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Absichtserklärung gehandelt habe, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage zurückgenommen werden konnte.
Der Ausgang der Berufungsverfahren bleibt abzuwarten. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird richtungsweisend für die weiteren anhängigen Klagen sein und könnte weitreichende Folgen für die Beziehung zwischen VW und seinen ehemaligen Führungskräften haben.
Quellen:
- Zeit Online: Unterlegene Ex-VW-Manager streiten weiter um Gehaltserhöhung
- Deutsche Presse-Agentur (dpa)
- Braunschweiger Zeitung