Seit Montag muss sich ein 40 Jahre alter Mann vor dem Berliner Landgericht wegen Totschlags verantworten. Wie die Zeit berichtet, soll er im August einen 34-Jährigen in Neukölln mit einem Cuttermesser in den Hals gestochen haben. Der Verletzte erlag zwei Tage später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der Angeklagte räumt den Messereinsatz ein, bestreitet jedoch jegliche Tötungsabsicht. Er habe lediglich "herumgefuchtelt" und den 34-Jährigen einschüchtern wollen, so seine Aussage.
Dem Angriff ging ein Streit vor einem Wohnhaus in Neukölln, dem damaligen Wohnsitz des Angeklagten, voraus. Ermittlungen zufolge hatte das spätere Opfer eine Frau in dem Haus besucht, mit der der 40-Jährige zuvor eine kurze sexuelle Beziehung gehabt hatte. Der Angeklagte, ein libanesischer Staatsbürger, gab an, von dem 34-Jährigen der Verfolgung bezichtigt worden zu sein. Es kam zu einem Wortgefecht und schließlich zu Handgreiflichkeiten. Der Angeklagte zog nach eigenen Angaben ein Cuttermesser – das er für seine Tätigkeit als Gartenbauhelfer benötige – um den Streit zu deeskalieren und den anderen Mann abzuschrecken. Dieser habe ihm jedoch ins Gesicht geschlagen, woraufhin es zu einem Gerangel kam, in dessen Verlauf der 34-Jährige tödlich verletzt wurde. Eifersucht spielte laut Aussage des Angeklagten keine Rolle; er habe nicht gewusst, ob es sich bei dem 34-Jährigen um den neuen Partner der Frau handelte. Nach der Tat flüchtete der 40-Jährige zunächst, stellte sich jedoch kurz darauf der Polizei.
Immer wieder beschäftigen ähnliche Fälle von Messergewalt die Gerichte. Beispielsweise wurde in München ein 47-Jähriger wegen versuchten Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem er seiner Partnerin ein Messer in den Hals gerammt hatte (Quelle: Welt). Auch in Freiburg im Breisgau erhielt ein Mann wegen versuchten Mordes eine siebenjährige Haftstrafe und anschließende Unterbringung in der Psychiatrie, nachdem er versucht hatte, seine Ex-Partnerin an einer Straßenbahnhaltestelle mit einem Messer in den Hals zu stechen (Quelle: Landgericht Freiburg). Diese Fälle zeigen die potenziell tödliche Gefahr von Messern und die Notwendigkeit, Messergewalt entschieden entgegenzutreten. Die Verhandlung in Berlin wird am 12. Dezember fortgesetzt.
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