22.11.2024
Trierer Weststrecke März 2025 Wiederinbetriebnahme

Regionalzüge fahren ab März auf der Trierer Weststrecke

Ab März 2025 sollen wieder Regionalzüge auf der Trierer Weststrecke verkehren. Wie die Deutsche Bahn (DB) mitteilte, stehen bis dahin noch Abnahmeprüfungen, Mess- und Testfahrten an. Details zum Fahrplanangebot ab dem 3. März 2025 wurden noch nicht veröffentlicht. Die Strecke auf der linken Moselseite soll Trier mit Luxemburg verbinden. “Ab kommenden März sollen die ersten Regionalzüge auf der Trierer Weststrecke fahren”, meldet die dpa (ZEIT ONLINE, 22. November 2024).

Die neuen Verkehrsstationen sollen laut DB zum Betriebsstart ebenfalls nutzbar sein. Die Umsetzung des Projekts war mit einigen Herausforderungen verbunden. Liefer- und Ressourcenengpässe sowie erfolglose Ausschreibungen verzögerten den Baufortschritt. Wie die DB mitteilte, habe es “einige Herausforderungen” gegeben (Volksfreund, 22. November 2024). Die Stadt Trier ist für die Anbindung der neuen Haltepunkte mit Bushaltestellen, Fuß- und Radwegen sowie Serviceeinrichtungen zuständig. Diese Arbeiten können jedoch erst nach Inbetriebnahme der Strecke beginnen (Stadt Trier).

Geplant sind zwei Linien: Die RB 83 verkehrt stündlich zwischen Wittlich und Luxemburg. Die RB 84 fährt stündlich von Trier-Hafenstraße über Kreuz-Konz nach Saarburg. Über Wittlich und Konz besteht Anschluss an Regionalexpress-Züge nach Koblenz und Saarbrücken/Mannheim (Stadt Trier). Die Reaktivierung der Weststrecke ist Teil eines bundesweiten Trends. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht Potenzial für die Reaktivierung von rund 40 Strecken allein in Nordrhein-Westfalen (24RHEIN, 12. November 2024).

Der ursprüngliche Starttermin im Dezember 2024 musste aufgrund von Bauverzögerungen und Problemen bei der technischen Abnahme verschoben werden (Volksfreund, 22. November 2024). Güterzüge dürfen die Strecke bereits seit Ende Oktober wieder nutzen (24RHEIN, 12. November 2024). Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 60 Millionen Euro, die Umfeldgestaltung der Haltepunkte nicht eingerechnet (Stadt Trier).

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