7.1.2025
Unbefugter Busfahrer verursacht Unfall und flieht

Unqualifizierter Busfahrer verursacht Unfall und flieht vom Unfallort

Am Donnerstagabend ereignete sich bei Oberried ein Verkehrsunfall mit einem Bus und drei beteiligten Pkw. Der 67-jährige Busfahrer entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Wie die Polizei bekannt gab, verfügte der Mann weder über die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation noch über die Genehmigung zur Personenbeförderung. Wie die dpa Baden-Württemberg berichtete (ZEIT ONLINE, 7. Januar 2025), geriet der Bus vermutlich aufgrund von Schneeglätte ins Schleudern und kollidierte daraufhin mit zwei Fahrzeugen auf der Gegenfahrbahn. Im Anschluss fuhr der Bus auf ein weiteres Auto auf.

Nach dem Unfall soll der Fahrer den Schaden an seinem Bus begutachtet und sich kurz mit einer Unfallbeteiligten unterhalten haben. Anschließend setzte er seine Fahrt mit dem Bus und den anwesenden Fahrgästen fort, ohne den Unfall zu melden. Im Rahmen einer Fahndung konnte die Polizei den Mann schließlich in Freiburg-Mitte stellen.

Erstaunlicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Der Sachschaden beläuft sich laut Polizeiangaben auf über 10.000 Euro. Die Polizei sucht nun Zeugen und bittet insbesondere die Fahrgäste des Linienbusses, sich zu melden, da sie möglicherweise wichtige Informationen zum Unfallhergang beitragen können. Die Unfallflucht hat für den Fahrer schwerwiegende Konsequenzen. Neben strafrechtlichen Folgen, wie einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drohen ihm der Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg. bussgeld-info.de erklärt, dass Fahrerflucht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt darstellt. Auch Rechtsanwalt Erven weist auf die gravierenden Folgen einer Fahrerflucht hin, die von Geldstrafen bis zum Führerscheinentzug reichen können. Darüber hinaus kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche geltend machen. Besonders schwerwiegend ist eine Fahrerflucht in der Probezeit. In diesem Fall droht gemäß bussgeldkatalog.org eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Der Vorfall wirft die Frage auf, wie ein Fahrer ohne die notwendige Qualifikation und die erforderliche Genehmigung überhaupt einen Linienbus lenken konnte. Diesbezüglich sind weitere Ermittlungen erforderlich.

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