8.1.2025
Steigende Verfahrenslast an Verwaltungsgerichten MecklenburgVorpommerns

Verfahrensdauern an Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern: Auch Eilverfahren dauern teilweise über zwei Jahre

Die Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 einen deutlichen Anstieg der zu bearbeitenden Fälle verzeichnet, was zu längeren Verfahrensdauern führt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, bearbeiteten die Gerichte in Schwerin und Greifswald insgesamt 3.301 Hauptverfahren, ein Anstieg von 17 Prozent im Vergleich zu den 2.812 Verfahren im Vorjahr. Auch die Anzahl der Eilverfahren nahm um 10 Prozent zu, von 909 auf 1.002. Diese Zahlen stammen aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Horst Förster, berichtet die ZEIT.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Hauptverfahren betrug eineinhalb Jahre, geringfügig kürzer als im Vorjahr. Bedenklich ist jedoch, dass in 849 Fällen die Verfahrensdauer zwei Jahre überschritt. Bei Eilverfahren lag die durchschnittliche Dauer in Greifswald bei 1,8 Monaten und in Schwerin bei 2,4 Monaten, ähnlich dem Niveau von 2022. Allerdings gab es auch hier Ausnahmen: Sechs Eilverfahren dauerten länger als zwei Jahre, fünf davon am Verwaltungsgericht Schwerin und eines in Greifswald.

Im Herbst 2024 erhielten die Verwaltungsgerichte fünf zusätzliche Stellen, wie Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) bekannt gab. Laut Stern führte dies zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer bei Asylverfahren, deren Anzahl in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Auch andere Rechtsbereiche, wie etwa das Immissionsschutzrecht (siehe Verwaltungsgericht Halle - Stilllegung eines Freilagers von Abfällen) oder das Baurecht, verdeutlichen die Bedeutung von Eilverfahren. Die Informationen der NRW-Justiz zu Eilverfahren im Zivilrecht unterstreichen generell die Wichtigkeit schneller Entscheidungen in rechtlichen Konflikten.

Die einstweilige Anordnung und die Aussetzung der Vollziehung stellen wichtige Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht dar, wie die Informationen der NRW-Justiz zeigen. Sie ermöglichen in dringenden Fällen eine schnelle vorläufige Regelung, noch bevor im Hauptsacheverfahren eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Auch in anderen Bundesländern, beispielsweise Niedersachsen (siehe Niedersächsisches Justizportal - Verfahrenskosten), spielen Verfahrenskosten und Streitwerte eine wichtige Rolle im Verwaltungsgerichtsprozess.

Ein Beispiel für ein Eilverfahren im Kontext eines Bürgerbegehrens ist der Fall "Stuttgart 21", dokumentiert auf der Website des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Dort wurde ein Eilantrag abgelehnt, der die vorläufige Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Storno 21" bezweckte.

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