October 2, 2024
Verdi plant Berufung gegen Urteil zum Kita-Streik in Berlin

Die Gewerkschaft Verdi will nach eigenen Angaben möglichst bald Berufung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin einlegen, das einen unbefristeten Kita-Streik untersagt hat. Nur der genaue Zeitpunkt stehe noch nicht fest, sagte ein Verdi-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Wie Der Tagesspiegel berichtet, sei inzwischen die ausführliche schriftliche Begründung des Gerichts eingetroffen, mit der sich die Gewerkschaft zunächst gründlich beschäftigen müsse. Dass die Gewerkschaft in Berufung gehen werde, sei aber sicher und zwar „schnellstmöglich“.

Verdi sieht die Entscheidung des Arbeitsgerichts kritisch

Verdi kritisierte das Urteil des Arbeitsgerichts. Es lege unter anderem dar, dass die Gehaltsverbesserungen bei den Sozial- und Erziehungsberufen im jüngsten Abschluss für den Tarifvertrag der Länder vereinbart wurden, auch eine Maßnahme zum Gesundheitsschutz beziehungsweise zur Entlastung seien. „Tatsächlich dienen die Gehaltsverbesserungen jedoch der finanziellen Aufwertung des Berufs. Warum diese Zulage als Entlassungsmaßnahme zu werten ist, begründet das Gericht nicht“, so die Gewerkschaft.

Außerdem argumentiere das Gericht, dass die Absprache, in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder keine Entlastungstarifverträge abzuschließen, es der Gewerkschaft verbiete, für dieses Ziel zu streiken. Diese Argumentation sieht die Gewerkschaft als verfassungsrechtlich problematisch an: „Denn damit könnten Arbeitgeberverbände ausschließlich durch interne Absprachen die Wahrnehmung grundgesetzlich verbriefter Rechte durch die Gewerkschaften beschränken.“

Die Urteilsbegründung steht nach Verdis Einschätzung damit in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: BAG 10.12.2022 – 1 AZR 96/02). „Dieses hatte schon vor über 20 Jahren festgestellt, dass Verpflichtungen innerhalb eines Arbeitgeberverbands für das Streikrecht der Gewerkschaften unerheblich sind“, argumentierte die Gewerkschaft.

Eine Auseinandersetzung mit dieser bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung finde sich in dem Urteil nicht. „Wir werden das Urteil jetzt durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überprüfen lassen“, kündigte die Verdi-Landebezirksleiterin von Berlin-Brandenburg, Andrea Kühnemann, an.

Arbeitsgericht hat unbefristeten Streik untersagt

Ursprünglich hatte Verdi einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas ab Anfang dieser Woche geplant. Das Arbeitsgericht Berlin hatte das am Freitag untersagt und damit einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben.

Die Gewerkschaften Verdi und GEW fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

Der Senat hat Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich abgelehnt. Er argumentiert, Berlin sei Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und dürfe solche Entscheidungen nicht alleine treffen.

Wie ZEIT ONLINE berichtet, hat die Gewerkschaft Verdi Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin eingelegt, einen unbefristeten Streik an den kommunalen Kitas zu untersagen. Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sagte, bis zum späten Nachmittag sei die Berufung nicht eingegangen. Wann es möglicherweise zu einer Verhandlung darüber kommt, sei daher offen.

Verdi hatte ursprünglich bereits ab Anfang dieser Woche einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas angekündigt. Allerdings hatte das Arbeitsgericht Berlin das am Freitag untersagt und damit einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben.

Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollen mit dem Streik den Druck auf den Senat erhöhen, einem Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten dort zuzustimmen. Der Senat hat Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich abgelehnt. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin solche Verhandlungen nicht alleine führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist. 

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