12.11.2024
Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen: Anlasslose Kontrollen auf Weihnachtsmärkten in Sachsen-Anhalt

Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten: Waffen- und Messerverbot mit anlasslosen Kontrollen

Die Vorfreude auf die besinnliche Weihnachtszeit und den Besuch der traditionellen Weihnachtsmärkte wird in diesem Jahr von verstärkten Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Wie die Staatskanzlei in Magdeburg mitteilte, gilt auf Weihnachtsmärkten und öffentlichen Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt ein striktes Waffen- und Messerverbot. Um die Einhaltung dieser Regelung zu gewährleisten, ist die Polizei berechtigt, jederzeit und ohne konkreten Anlass Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen. Wie die ZEIT berichtet, sollen diese Kontrollen insbesondere an den Hauptzugängen der Weihnachtsmärkte stattfinden. Das Kabinett in Magdeburg hat entsprechende waffenrechtliche Verordnungen beschlossen, die bundesweite Änderungen im Waffenrecht umsetzen.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte dazu: „Jede Bürgerin und jeder Bürger muss damit rechnen, dass Taschen oder Rucksäcke ohne besonderen Anlass kontrolliert werden. Bitte haben Sie Verständnis für diese Kontrollen. Sie dienen der Sicherheit von uns allen.“ Die Landespolizei werde auf den bevorstehenden Weihnachtsmärkten verstärkt Präsenz zeigen, um die Einhaltung des Verbots zu überwachen. Wie der MDR berichtet, wird in Sachsen und Thüringen auf bewährte Sicherheitskonzepte gesetzt, während Sachsen-Anhalt verstärkt kontrollieren will.

Auch die vorweihnachtlichen Wintermärkte, die teilweise bereits vor den eigentlichen Weihnachtsmärkten öffnen, sind von der neuen Verordnung betroffen. Ein Regierungssprecher betonte nach der Kabinettsitzung in Magdeburg jedoch auch die bestehenden Ausnahmen von dieser Regelung. So ist das Mitführen eines Messers beispielsweise erlaubt, wenn man an einem Stand Essen zu sich nimmt oder ein Messer auf dem Weihnachtsmarkt kauft und dieses sich in der Originalverpackung befindet. Der Hallanzeiger informiert über die Details der Verordnung und die Auswirkungen auf Besucher und Händler.

Die Neufassung des Waffengesetzes erweitert das bestehende Waffenverbot auf Messer aller Art bei allen öffentlichen Veranstaltungen wie Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkten. Auch Veranstaltungen mit Eintrittsgeld, wie Theater, Kinos, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, fallen unter diese Regelung. Laut Stern sollen auch kleine Taschenmesser zu Hause bleiben.

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, dass die Polizei anlasslose Taschenkontrollen plant und Innenministerin Zieschang um Verständnis bittet.

Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Situation am Nürnberger Christkindlesmarkt, wo trotz Messerverbot keine Kontrollen geplant sind.

Der Domradio berichtet über die bundesweite Ausweitung der Messerverbote und die damit verbundenen verstärkten Polizeikontrollen auf Weihnachtsmärkten.

Quellen:

Weitere
Artikel