Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Verbot von privat aufgestellten Schildern mit der Aufschrift "Freiwillig Tempo 30" in mehreren Gemeinden am Bodensee bestätigt. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/27/gericht-bestaetigt-verbot-von-freiwillig-tempo-30-schildern) berichtet, blieben die Anwohner mit ihrer Klage somit erneut erfolglos und müssen die Schilder von ihren Grundstücken entfernen. Der VGH bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Sommer dieses Jahres. Das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Die Schilder, die den Schriftzug "Freiwillig" zusammen mit einem nachempfundenen Tempo-30-Symbol und Kindersilhouetten zeigen, könnten laut Gericht mit offiziellen Verkehrsschildern verwechselt werden. Vor allem der Zusatz "freiwillig" könne von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Das Gericht betonte, dass die Anwohner ihren Wunsch nach einer langsameren Fahrweise auch mit anders gestalteten Schildern zum Ausdruck bringen könnten. In den betroffenen Gemeinden gilt die reguläre Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), welche die Kläger von der Bodenseehalbinsel Höri unterstützt, hatte Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg eingelegt. Für die DUH und ihren Geschäftsführer Jürgen Resch stellt der Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage dar, die geklärt werden muss. Wie verschiedene Medien berichten, hatte das Landratsamt Konstanz die Entfernung der Schilder bereits im April angeordnet und den Anwohnern mit Zwangsgeldern gedroht. Die Schilder wurden im Herbst 2021 im Rahmen einer "Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm" auf Initiative des örtlichen Grünen-Verbands aufgestellt.
Die Entscheidung des VGH ist unanfechtbar.