Während Bayern sich auf die Bundestagswahl im Februar vorbereitet, sind in Regensburg bereits erste Wahlplakate im Stadtbild zu sehen. Wie die Zeit berichtet, hängen dort schon Plakate, während andere Kommunen den Beginn der Plakatierung erst nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz (SPD) am 11. Dezember gestatten. Die Regelungen zum Plakatierungsstart variieren von Kommune zu Kommune, da es laut einer dpa-Anfrage keine landesweit einheitliche Vorgabe gibt.
Der Regensburger Stadtrat hat eine Drei-Monats-Frist für das Aufhängen von Wahlplakaten beschlossen, was den frühen Start dort erklärt. Eine Rathaussprecherin begründete diese Frist laut Zeit auch mit der Unsicherheit des Wahltermins vor der Vertrauensfrage. Die Mittelbayerische Zeitung berichtet, dass AfD und BSW die ersten Parteien waren, die in Regensburg plakatierten. Die CSU plante zu diesem Zeitpunkt noch den Druck ihrer Plakate, während die Grünen laut dem Bericht erst im neuen Jahr plakatieren wollen, um den Bürgern eine werbefreie Weihnachtszeit zu ermöglichen.
In München hingegen haben sich die Parteien darauf verständigt, erst am Tag nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz mit der Plakatierung zu beginnen. Nürnberg erlaubt das Plakatieren ab dem 43. Tag vor dem Wahltag, was bei einem Wahltermin am 23. Februar den 11. Januar als Starttermin bedeuten würde. Bis zur endgültigen Festlegung des Wahltermins werden allerdings noch keine Genehmigungen erteilt. Derzeit ist eine kostenpflichtige Plakatierung an maximal 25 Standorten für zwei Wochen möglich.
Auch in Landshut und Bamberg gibt es unterschiedliche Regelungen. In Landshut ist Wahlwerbung nur an städtischen Plakatständern erlaubt, die in den nächsten Wochen aufgestellt werden sollen. Die offizielle Plakatierungszeit beginnt dort am 18. Januar 2025, basierend auf dem Wahltermin am 23. Februar 2025. In Bamberg benötigen Parteien sechs Wochen vor der Wahl keine Sondernutzungserlaubnis für Wahlwerbung. Außerhalb dieses Zeitraums ist Werbung im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig und kostet Gebühren.
Sollte sich der Wahltermin verschieben, müssen die Plakate laut Zeit entfernt werden, und bei einem neuen Termin sind neue Fristen und Anträge zu beachten.
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