25.10.2024
Weimar erzielt Etappensieg im Rechtsstreit um Haus der Frau von Stein
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Im Streit um das Haus der Frau von Stein erzielt Weimar weiteren Gerichtserfolg

Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Stadt Weimar und einem spanischen Investor um das Haus der Frau von Stein geht weiter. Wie die Zeit am 25. Oktober 2024 berichtete, hat das Landgericht Erfurt erneut ein Versäumnisurteil gegen den Investor erlassen. Das Gericht entschied zugunsten der Stadt, nachdem der Investor, Juan-Javier Bofill, ohne anwaltliche Vertretung zum Gerichtstermin erschienen war. Sein Anwalt hatte das Mandat zwei Tage zuvor niedergelegt, die Gründe dafür blieben laut Gericht unbekannt.

Das Haus, ein Barockgebäude in der Weimarer Innenstadt, war einst Wohnsitz von Charlotte von Stein (1742-1827), der Freundin Goethes. Die Stadt Weimar hatte das Gebäude 2008 an Bofill verkauft, der dort ein Museum errichten wollte. Die Sanierungsarbeiten gerieten jedoch immer wieder ins Stocken, und die Stadt sah Vertragsfristen seitens des Investors als nicht eingehalten an. Wie die Thüringer Allgemeine am 24. Oktober 2024 berichtete, bemüht sich Weimar seit langem um die Rückübertragung des Hauses.

Bereits im Juni 2024 hatte das Landgericht Erfurt ein Urteil zugunsten der Stadt gefällt, in dem der Investor zur Räumung des Grundstücks und zur Herausgabe an die Stadt verurteilt wurde. Auch die Grundbuchrechte sollten an die Stadt übergehen. Gegen dieses Urteil hatte die "Haus der Frau von Stein GmbH", mit der der Investor das Museumsprojekt ursprünglich plante, Einspruch eingelegt. Wie unter anderem Antenne Thüringen und n-tv am 14. Juni 2024 meldeten, war dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos) begrüßte das neue Versäumnisurteil als "weiteren Schritt in die richtige Richtung", wie die Zeit berichtete. Bofill und seine Begleiterin verweigerten der Presse jegliche Stellungnahme. Das neue Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, Bofill kann noch in Berufung gehen. Der MDR berichtete am 14. Juni 2024, dass Kleine mit dem damaligen Urteil nicht zufrieden war und einen langen Rechtsstreit befürchtete.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 25. Oktober 2024 ebenfalls über den Fall und zitierte die dpa mit den Details des Gerichtsverfahrens. Der Artikel beschreibt den Ablauf des Gerichtstermins und die Reaktion des Oberbürgermeisters.

Der Fall wirft Fragen nach dem Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden und den Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit privaten Investoren auf. Der Ausgang des Rechtsstreits wird richtungsweisend für die Zukunft des historischen Hauses sein.

Quellen:

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