25.10.2024
Regensburger Mordprozess Urteil im Indizienprozess gegen Krankenschwester erwartet

Indizienprozess gegen Krankenschwester: Zwischen Mordvorwurf und Freispruchforderung

Im Prozess gegen eine 37-jährige Krankenschwester vor dem Landgericht Regensburg stehen sich die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung diametral gegenüber. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und dreifachen Mordversuchs. Darüber hinaus plädierte der Ankläger auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung hingegen setzt auf Freispruch für ihre Mandantin. Die aus den Philippinen stammende Angeklagte beteuerte in ihrem letzten Wort ihre Unschuld.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, Patienten im Krankenhaus mit Midazolam betäubt zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen. Im Zuge dessen verstarb eine 65-jährige Patientin. Ursprünglich umfasste die Anklage fünf weitere Fälle von versuchtem Mord, von denen drei zum Ende der Beweisaufnahme noch Bestand hatten. Die Zeit berichtete bereits über den Fall.

Die Staatsanwaltschaft begründet den Mordvorwurf mit den Mordmerkmalen Habgier und Heimtücke. Patienten seien im Krankenhaus besonders schutzbedürftig und vertrauten dem Pflegepersonal. Neben Mord und versuchtem Mord wirft die Anklage der Krankenschwester auch Raub mit Todesfolge, Raub, versuchten Raub mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung vor.

Der Staatsanwalt sieht „keinerlei Zweifel“ an der Schuld der Angeklagten. Als Indizien nannte er die Identifizierung der 37-Jährigen durch eine Patientin, ihren Dienst in allen fraglichen Fällen, eine von Kollegen beobachtete Wesensveränderung im Tatzeitraum sowie Google-Suchanfragen nach den Nebenwirkungen von Midazolam und nach Strafen für entsprechende Delikte. Zusätzlich sei in den fraglichen zwei Monaten eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Midazolam-Packungen aus dem Medikamentenschrank entnommen worden. Hinweise auf weitere mögliche Täter gebe es nicht.

Die Verteidigung argumentiert, dass die Verabreichung des Medikaments und der Diebstahl des Schmucks durch die Angeklagte nicht nachweisbar seien. Es handle sich um Mutmaßungen. Weder Schmuckstücke noch Medikamente seien bei der Angeklagten gefunden worden, ebenso wenig wie Beweise für einen Verkauf des Schmucks. Die Möglichkeit eines unbekannten Dritten als Täter könne nicht ausgeschlossen werden.

Die Mittelbayerische Zeitung beleuchtete ebenfalls die Widersprüchlichkeiten in der Beweislage.

Das Urteil wird am Montag um 14:00 Uhr erwartet.

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