22.10.2024
Wiesbadener Anwalt unter Verdacht im Zusammenhang mit Kinderpornografie Ermittlungen

Ermittlungen gegen Wiesbadener Anwalt wegen des Verdachts auf Kinderpornografie

In Wiesbaden steht ein Strafverteidiger im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Ihm wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material besessen, erworben und verbreitet zu haben. Wie die F.A.Z. berichtet, soll der Jurist im Zuge der Ermittlungen nach der Aufdeckung der Kinderpornografie-Plattform „BoysTown“ im Jahr 2021 ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sein.

Die Ermittler kamen dem Verdächtigen offenbar durch die Entschlüsselung von Bitcoin-Zahlungen auf die Spur, die zur Verschleierung illegaler Finanztransaktionen genutzt wurden. Bei einer Hausdurchsuchung in Wiesbaden sollen Datenträger sichergestellt worden sein. Eine Anklage wurde bislang noch nicht erhoben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt äußerte sich unter Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht zu den laufenden Ermittlungen. Grundsätzlich würden weder Namen von Beschuldigten noch von anderen Verfahrensbeteiligten wie Opfern, Zeugen oder Sachverständigen bestätigt oder dementiert.

„BoysTown“: Weltweit größte Plattform für Kinderpornografie

Die Plattform „BoysTown“ war vor drei Jahren aufgeflogen und abgeschaltet worden. Über 400.000 Mitglieder aus aller Welt waren auf der Plattform registriert, auf der kinderpornografisches Material geteilt wurde. Die Gründer und Betreiber der Plattform wurden im vergangenen Jahr vom Landgericht Frankfurt zu Haftstrafen zwischen sieben und zwölf Jahren verurteilt. Die Urteile sind laut Generalstaatsanwaltschaft jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder von „BoysTown“ wurden an die jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Im Fall des Wiesbadener Anwalts droht im Falle einer Anklage und Verurteilung der Verlust seiner beruflichen Existenz.

Mindeststrafe für bestimmte Fälle relativiert

Zwar wurde eine 2021 vom Bundestag beschlossene Strafverschärfung im Bereich der Kinderpornografie in diesem Sommer wieder relativiert, doch dürfte dies im Fall des Wiesbadener Anwalts keine Rolle spielen. Die Relativierung der Mindeststrafe bezog sich laut Bundesjustizministerium auf minder schwere Fälle, wie beispielsweise das Weiterleiten von kinderpornografischem Material in einem Klassenchat durch eine Mutter, um andere Eltern zu warnen.

Die Höchststrafe für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie liegt weiterhin bei zehn Jahren Haft. Eine Verurteilung zu drei oder mehr Monaten Haft hat eine Vorstrafe mit entsprechendem Eintrag im Führungszeugnis zur Folge. Für den Wiesbadener Anwalt könnte dies den Entzug seiner Zulassung als Anwalt bedeuten.

Öffentlichkeit zum Schutz der Beteiligten ausgeschlossen

Dass die Öffentlichkeit nur wenige Informationen über den Verlauf und Ausgang von Strafverfahren im Bereich der Kinderpornografie erhält, liegt an der Sensibilität der Beweisführung. So bleiben beispielsweise Videoaufnahmen, die im Rahmen des „BoysTown“-Verfahrens sichergestellt wurden und vom Gericht angesehen werden, der Öffentlichkeit vorenthalten. Auch zum Schutz des Angeklagten und seiner Intimsphäre kann die Öffentlichkeit von Teilen der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden.

Quelle: F.A.Z.

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