3.12.2024
Zukunftstarifvertrag Alstom Streit um Urlaubsgeldzahlungen eskaliert

Über 800 Alstom-Mitarbeiter klagen auf Urlaubsgeldzahlungen

Mehr als 800 Angestellte der Alstom-Werke in Görlitz und Bautzen haben beim Arbeitsgericht Bautzen Klage eingereicht. Sie fordern die Auszahlung von Urlaubsgeld für das laufende Jahr, wie die Gerichtsdirektorin Katrin Schmidt bekannt gab. Die hohe Anzahl an Klagen ist ungewöhnlich und könnte laut Schmidt zu Verzögerungen bei anderen Verfahren führen. Die ZEIT berichtete bereits am 3. Dezember 2024 über die zahlreichen Klagen.

Hintergrund der Klagen ist die Kündigung des sogenannten Zukunftstarifvertrags durch die IG Metall. Dieser Vertrag sah unter anderem den Verzicht der Mitarbeiter auf Urlaubsgeld vor, um die Standorte und Arbeitsplätze zu sichern, wie der MDR am 27. Oktober 2024 berichtete. Die IG Metall begründet die Kündigung damit, dass Alstom die im Vertrag festgehaltenen Zusagen nicht erfüllt habe. Ein zentraler Kritikpunkt ist die angekündigte Schließung des Görlitzer Werks im Oktober, in dem etwa 700 Mitarbeiter beschäftigt sind. Der MDR zitiert Mitarbeiter, die sich hintergangen fühlen, da sie auf Urlaubsgeld verzichteten, um das Werk zu retten, welches nun dennoch geschlossen werden soll.

Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete am 3. Dezember 2024 über den Konflikt und zitierte die dpa mit den Aussagen der Gerichtsdirektorin. Der Ausgang der Klagen ist offen. Schmidt rechnet damit, dass die Verfahren in Bautzen zunächst ruhen, bis eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vorliegt. Dort verhandeln Arbeitgeberverbände in einer Verbandsklage die Unwirksamkeit der Kündigung des Zukunftstarifvertrags.

Die IG Metall wirft Alstom vor, die im Zukunftstarifvertrag vereinbarten Maßnahmen nicht umgesetzt und stattdessen ein Abbauprogramm von bis zu 290 Stellen in Deutschland gestartet zu haben, wie der MDR berichtete. In einer Pressemitteilung vom 23. September 2024 kritisiert die IG Metall die Produktionsverlagerung von Alstom in sogenannte "Best Cost Countries". Dies führe zu Verzögerungen und Qualitätsmängeln, die von den deutschen Standorten kompensiert werden müssten. Die Gewerkschaft fordert deshalb die Rückzahlung des einbehaltenen Urlaubsgeldes. Alstom hält die Kündigung des Vertrags hingegen für unbegründet und besteht auf dessen Gültigkeit, wie sowohl der MDR als auch die IG Metall in ihrer Pressemitteilung berichten.

Der Konflikt zwischen Alstom und der IG Metall verschärft sich damit weiter. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt wird maßgeblich für den Ausgang der Mitarbeiterklagen sein.

Quellen:

Weitere
Artikel