Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat eine Änderung der bestehenden Regelungen für Krankschreibungen angeregt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 31. Oktober 2024 berichtete, schlägt Hoch vor, die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst nach zwei Wochen Krankheit eintreten zu lassen. In den ersten beiden Wochen solle ein Attest nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers erforderlich sein. Die Zeit berichtete ebenfalls über diesen Vorstoß des Ministers (www.zeit.de/news/2024-10/31/gesundheitsminister-fordert-lockerungen-bei-krankschreibung).
Dieser Vorschlag ist eine Reaktion auf die Forderung des Ärztepräsidenten Klaus Reinhardt nach sogenannten „Teilzeit-Krankschreibungen“, die eine Arbeitsunfähigkeit von nur wenigen Stunden am Tag ermöglichen sollen. Hoch lehnt diesen Ansatz jedoch ab. Wie dpa berichtet, erklärte er: „Der Vorschlag des Ärztepräsidenten verkompliziert das bestehende System. Besser wäre es, die Regelungen von Krankschreibungen grundsätzlich neu zu denken.“
Aktuell sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Arbeitgeber haben jedoch das Recht, diese auch früher zu verlangen. Hoch strebt nun eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage an. Er argumentiert, dass ein größeres Vertrauen in die Arbeitnehmer sowohl die Arztpraxen entlasten als auch die Verbreitung von Infektionen in den Wartezimmern reduzieren würde. „Wir müssen und können das Vertrauen in die Mitarbeitenden haben, dass Kranktage auch wirklich mit Erkrankungen einhergehen. Das entlastet auch die Arztpraxen und verhindert, dass die Wartezimmer noch stärker als ohnehin zu Umschlagplätzen von weiteren Infektionen werden“, wird Hoch von dpa zitiert.
Die Debatte um die Krankschreibungen wird durch den aktuell hohen Krankenstand in Deutschland befeuert. Diskutiert werden verschiedene Lösungsansätze, von einer stärkeren Flexibilisierung der Arbeitszeiten bis hin zu einer Verschärfung der Kontrollmechanismen. Der Vorstoß von Minister Hoch fügt dieser Diskussion eine weitere Facette hinzu und dürfte in den kommenden Wochen für weitere Reaktionen aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen sorgen.
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