Verbot von „Compact“: Faesers bunter Strauß
Ein Kommentar von Reinhard Müller
16.07.2024, 19:45
Nicht alles, was die Innenministerin für das Verbot von „Compact“ präsentiert, wirkt überzeugend. Die Auseinandersetzung muss weiter politisch geführt werden.
Vereinigungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind laut Grundgesetz verboten. Wer gegen Juden hetzt, Muslime herabwürdigt oder Völkermord verherrlicht, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch damit rechnen, dass der freiheitliche Staat Organisationen und Publikationen mit solchen Inhalten sanktioniert. Dass ein Verbot einer tragfähigen Begründung bedarf und verhältnismäßig sein muss, sollte sich von selbst verstehen.
Eine bleibende Herausforderung
Nicht alles aus dem bunten Strauß, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für das recht öffentlichkeitswirksam durchgezogene Verbot der Zeitschrift „Compact“ präsentiert, wirkt überzeugend. „Verschwörungstheoretische Inhalte“, „Widerstands- und Revolutionsrhetorik“ oder „verzerrende und manipulative Darstellungen“ mögen – auch rechtlich – angreifbar sein, sind aber kaum Verbotsgründe. Die Befürchtung, dass sich Leser aufwiegeln lassen, und die Rolle des Organs als „zentraler Akteur bei der Vernetzung der ‚Neuen Rechten‘“ sind wohl eher politische Hauptvorwürfe.
Auch ein Verbot (einer Partei oder eines Vereins) ändert nichts daran, dass die Auseinandersetzung weiterhin vor allem politisch geführt werden muss. Straftaten müssen verfolgt werden; aber die Meinung muss grundsätzlich frei bleiben. Das bleibt eine Herausforderung.
Quelle: F.A.Z.
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Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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