Die während der Corona-Pandemie entstandenen Lichterfahrten mit geschmückten und beleuchteten Traktoren und Fahrzeugen haben sich in Niedersachsen zu einer neuen Tradition in der Adventszeit entwickelt. Das Land Niedersachsen unterstützt dieses Brauchtum ausdrücklich, wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/27/minister-land-unterstuetzt-lichterfahrten-ausdruecklich) berichtet. Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sieht darin ein Zeichen gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Wie verschiedene Medien berichten, entstanden die Lichterfahrten im Jahr 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen. Sie boten den Menschen eine Möglichkeit, trotz Lockdown gemeinsam etwas zu erleben und Weihnachtsstimmung zu teilen. Mittlerweile sind die Fahrten fester Bestandteil der Adventszeit in vielen Regionen Niedersachsens.
Nach Irritationen bezüglich der Genehmigungspraxis in der letzten Woche stellte das Niedersächsische Verkehrsministerium klar, dass sich an der rechtlichen Situation im Vergleich zu den Vorjahren nichts geändert hat. Die Lichterfahrten können weiterhin stattfinden, wenn die Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit erfüllt sind. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die unteren Verkehrsbehörden.
Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert das Fehlen landesweit einheitlicher Regelungen für die Lichterfahrten. Der CDU-Abgeordnete Marco Mohrmann richtete eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, um in Erfahrung zu bringen, welche Maßnahmen zur Schaffung verbindlicher Regeln geplant sind. Er befürchtet, dass bürokratische Hürden die Tradition der Lichterfahrten gefährden könnten.
Das Verkehrsministerium betont die Wichtigkeit der Verkehrssicherheit bei den Lichterfahrten. Die Fahrten müssen vom regulären Verkehrsfluss getrennt durchgeführt werden. In der Regel ist eine Begleitung des Fahrzeugkorsos durch Polizei oder Ordner ausreichend. Das Anbringen von Lichterketten an Fahrzeugen ist zwar im normalen Straßenverkehr verboten, im Rahmen eines begleiteten Korsos bei Lichterfahrten jedoch zulässig.
Um die Durchführung der Lichterfahrten sicherzustellen und Missverständnisse zu vermeiden, steht das Niedersächsische Verkehrsministerium im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ziel ist es, die Lichterfahrten auch zukünftig als Zeichen des Zusammenhalts und der weihnachtlichen Freude in Niedersachsen zu erhalten.