27.11.2024
A20 Prozess: Haftstrafe für tödlichen Unfall gefordert

Tödlicher Unfall auf der A20: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den tödlichen Unfall auf der A20 im August 2020 eine mehrjährige Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, plädierte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Amtsgericht Wismar für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zusätzlich wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine einjährige Sperre für die Neuerteilung gefordert. (Quelle: ZEIT ONLINE)

Der 33-jährige Angeklagte, ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, wird der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt. Die Anklage wirft ihm vor, in der Nacht zum 2. August 2020 betrunken und mit stark überhöhter Geschwindigkeit von 248 km/h auf der A20 in Richtung Rostock unterwegs gewesen zu sein. Bei Triwalk kollidierte er mit einem deutlich langsamer fahrenden Fahrzeug. Die beiden Insassen des gerammten Wagens, ein 45-jähriger Mann und eine 19-jährige Frau, verstarben noch an der Unfallstelle. Ein weiterer 19-jähriger Mitfahrer wurde schwer verletzt. (Quelle: stern.de)

Laut NDR war der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg von seiner Kaserne in Faßberg (Niedersachsen) zu einem Freund in Rostock. (Quelle: NDR.de) Der Nordkurier berichtet ergänzend, dass der Angeklagte seine Fahrt trotz Warnungen von Bekannten und einer Polizeikontrolle, bei der er seinen Zustand verbarg, fortsetzte. (Quelle: Nordkurier)

Der bereits seit Januar laufende Prozess gestaltet sich aufgrund des Gesundheitszustands des Angeklagten schwierig. Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, kann er gemäß eines medizinischen Gutachtens nur begrenzt an der Verhandlung teilnehmen, wodurch pro Verhandlungstag nur etwa 90 Minuten verhandelt werden können. (Quelle: Ostsee-Zeitung) Ein Gutachter hatte den Angeklagten zuvor trotz psychischer Probleme, die durch Auslandseinsätze bei der Bundeswehr ausgelöst worden sein sollen, für schuldfähig erklärt. (Quelle: tagesschau.de)

Das Plädoyer der Verteidigung steht noch aus und wird für den 18. Dezember erwartet. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Anfang Januar 2025 zu rechnen. (Quelle: NDR.de)

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