18.11.2024
Prozessbeginn in Bonn: Raubmord an 90-Jähriger
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Landgericht Bonn: Prozessbeginn im Fall des Raubmordes an 90-Jähriger

Am Bonner Landgericht hat der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann begonnen, der des Raubmordes an seiner 90-jährigen Nachbarin angeklagt ist. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/18/raubmordprozess-beginnt-90-jaehriges-opfer) berichtet, soll die Tat sich in der Nacht zum 16. Februar in Königswinter ereignet haben.

Der Angeklagte soll unter akutem Geldmangel gelitten und vergeblich versucht haben, sich 1000 Euro zu leihen. In seiner Verzweiflung habe er sich schließlich an seine betagte Nachbarin gewandt, so die Anklage. Die Westfälischen Nachrichten (https://www.wn.de/nrw/raubmordprozess-beginnt-90-jaehriges-opfer-3192156) berichten übereinstimmend von dem dringenden Geldbedarf des Angeklagten.

Der genaue Tathergang bleibt jedoch unklar. Die Ermittler gehen von zwei möglichen Szenarien aus, die auch von der dpa verbreitet wurden: Entweder öffnete die 90-Jährige ihrem Nachbarn arglos die Tür und wurde anschließend von ihm überwältigt und erstickt. Oder der Angeklagte drang unbemerkt in die Wohnung ein und wurde bei der Suche nach Wertgegenständen von der Seniorin überrascht, woraufhin er sie tötete. N-tv (https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/Raubmordprozess-beginnt-90-jaehriges-Opfer-article25368470.html) berichtet ebenfalls über diese beiden Versionen des Tathergangs.

Nach der Tat soll der 33-Jährige 300 Euro Bargeld, die EC-Karte des Opfers sowie Schmuck, darunter mehrere goldene Ringe und eine Halskette, entwendet haben. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.

Die Kölner Rundschau (https://www.rundschau-online.de/region/bonn/koenigswinter/koenigswinter-33-jaehriger-soll-seniorin-90-getoetet-haben-867574) hatte bereits im September über die Anklageerhebung berichtet und die Verwunderung des Verteidigers über die Vorwürfe erwähnt.

Der Fall wirft viele Fragen auf und die kommenden Verhandlungstage werden zeigen, ob Klarheit über den genauen Tathergang und die Motive des Angeklagten gewonnen werden kann.

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