Unternehmen im Ahrtal haben nun deutlich mehr Zeit, ihre Anträge auf Aufbauhilfe nach der verheerenden Flutkatastrophe von 2021 zu stellen. Die Europäische Kommission hat einer Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zugestimmt. Wie das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium mitteilte, ermöglicht diese Entscheidung den betroffenen Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben, ihre Wiederaufbaupläne umfassender zu gestalten und die notwendigen Ressourcen zu sichern.
Die ursprüngliche Frist für die Einreichung der Anträge lief aufgrund des europäischen Beihilferechts Ende 2024 aus. Diese Fristverlängerung um eineinhalb Jahre wird von der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) als entscheidender Schritt für den Wiederaufbau des Ahrtals bewertet. Wie die Zeit berichtet, eröffnet die längere Antragsfrist den Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben bessere Chancen, ihre Betriebe wiederaufzubauen und die benötigten Fachkräfte zu finden (Zeit Online, 13.11.2024).
Bisher wurden laut Wirtschaftsministerium bereits rund 584 Millionen Euro an Aufbauhilfe für 714 Unternehmen bewilligt. Mit der Fristverlängerung rechnet Ministerin Schmitt nun mit weiteren Anträgen, insbesondere für größere und komplexere Projekte, die mehr Zeit in der Planung und Umsetzung benötigen.
Die Verlängerung der Antragsfrist ist das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen des Landes Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalens und der Bundesregierung. Im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wurde die Notwendigkeit einer längeren Frist erfolgreich dargelegt. Dies unterstreicht die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen.
Die längere Frist bietet den Unternehmen im Ahrtal die Möglichkeit, sich sorgfältiger auf die Antragstellung vorzubereiten und ihre Wiederaufbauprojekte nachhaltig zu planen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Erholung der Region zu fördern und den Betroffenen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.
Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Beantragung der Aufbauhilfe können auf den Webseiten der zuständigen Behörden und Institutionen eingesehen werden. Dort finden sich auch detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Ablauf des Antragsverfahrens.
Zusätzlich bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HwK) den betroffenen Unternehmen Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Antragstellung an.