3.12.2024
Angriff in Wismarer Supermarkt Zwei Verletzte nach mutmaßlichem Diebstahl

Gewalt im Wismarer Supermarkt: Verdacht auf räuberischen Diebstahl

Am Nachmittag des 3. Dezember 2024 ereignete sich in einem Wismarer Supermarkt am Kagenmarkt ein Vorfall, der als räuberischer Diebstahl eingestuft wird. Dabei wurden zwei Personen verletzt, wie die Polizei am Abend bekannt gab. Ein 20-jähriger Tatverdächtiger, der laut Zeit-Bericht trotz Hausverbots den Markt betreten hatte, wurde festgenommen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wieder freigelassen. Gegen ihn wird nun wegen räuberischen Diebstahls ermittelt.

Den Polizeiangaben zufolge beobachtete eine 54-jährige Angestellte den Mann beim Diebstahl und sprach ihn darauf an. Daraufhin soll der 20-Jährige ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen und, nachdem sie zu Boden gegangen war, gegen den Unterkörper getreten haben. Ein 32-jähriger Kunde, der der Angestellten zur Hilfe kam, wurde ebenfalls attackiert und mit einer Flasche geschlagen. Der Angreifer flüchtete anschließend. Beide Opfer benötigten medizinische Versorgung, der 32-Jährige wurde zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei fahndete nach dem Täter und konnte ihn am Bahnhof in Wismar stellen und vorläufig festnehmen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Umstände seiner Entlassung werfen insbesondere angesichts der Verletzungen der Opfer Fragen auf. Die Ermittlungen dauern an.

Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) liegt vor, wenn ein Dieb Gewalt anwendet oder androht, um sich im Besitz des Diebesguts zu behaupten, nachdem er auf frischer Tat ertappt wurde. Juracademy erläutert den Unterschied zum Raub: Beim räuberischen Diebstahl wird die Gewalt nicht zur Ermöglichung des Diebstahls selbst, sondern erst im Anschluss zur Sicherung der Beute eingesetzt. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei schwerer Gewaltanwendung oder Waffengebrauch, kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Rechtsanwälte Buse Herz Grunst weisen auf die Wichtigkeit anwaltlicher Vertretung bei einem solchen Vorwurf hin.

Der Vorfall in Wismar ist ein weiteres Beispiel für die zunehmende Gewalt im Einzelhandel. Die steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Angestellten ist ein besorgniserregender Trend. Gewerkschaften fordern seit langem verstärkte Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen aus dem Vorfall in Wismar gezogen und ob die Sicherheitsdebatte im Einzelhandel dadurch intensiviert wird.

Quellen:

- ZEIT ONLINE: Verdacht des räuberischen Diebstahls - zwei Verletzte - Süddeutsche Zeitung: Kriminalität: Verdacht des räuberischen Diebstahls - zwei Verletzte - Stern: Kriminalität: Verdacht des räuberischen Diebstahls - zwei Verletzte - Frankfurter Allgemeine Zeitung: Verdacht des räuberischen Diebstahls - zwei Verletzte - Juracademy: Räuberischer Diebstahl, § 252 - Kanzlei.law: Räuberischer Diebstahl § 252 StGB - dejure.org: § 252 Räuberischer Diebstahl - Gesetze im Internet: § 252 Räuberischer Diebstahl - Jura Individuell: § 252 StGB – Räuberischer Diebstahl
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