19.10.2024
Anstieg der Anträge auf Feststellung von Behinderungen in Bayern

Soziales: Anträge auf Feststellung einer Behinderung auf hohem Niveau

In den letzten Jahren ist die Zahl der Anträge auf Feststellung einer Behinderung in Bayern auf einem bemerkenswert hohen Niveau geblieben. Laut dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) wurden im vergangenen Jahr rund 257.000 Erst- und Neufeststellungsanträge registriert. Dies stellt den dritthöchsten Wert seit Beginn der entsprechenden Statistik im Jahr 1978 dar. Der bisherige Höchstwert von knapp 263.000 Anträgen wurde im Jahr 2009 erreicht.

Ursachen für den Anstieg der Anträge

Die anhaltend hohe Anzahl an Anträgen wird von der Behörde auf mehrere Faktoren zurückgeführt. Ein wesentlicher Grund ist der Nachholbedarf aus den Jahren der Corona-Pandemie. In dieser Zeit suchten viele Menschen seltener ärztliche Hilfe, Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen wurden verschoben, was zu einem Rückstau an Anträgen führte. Das ZBFS stellt fest, dass 2020 deutlich weniger Anträge eingereicht wurden und sich die Situation bis 2022 nur wenig verbessert hat.

Zusätzlich stellt die Behörde fest, dass weiterhin geburtenstarke Jahrgänge, die nun das Rentenalter erreichen, Einfluss auf die Anzahl der Anträge haben. In Bayern leben derzeit fast neun Prozent der Bevölkerung, was knapp jedem elften Einwohner entspricht, mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Ende des letzten Jahres lebten im Freistaat etwa 1,16 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, eine Zahl, die seit der letzten Erhebung vor zwei Jahren nahezu konstant geblieben ist.

Verteilung der Behinderungen

Die häufigsten Gründe für die Feststellung einer Behinderung sind Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen und Organsystemen. Diese werden gefolgt von Querschnittslähmungen, zerebralen Störungen (also Erkrankungen, die das Gehirn betreffen), geistig-seelischen Behinderungen und Suchtkrankheiten. Es ist bemerkenswert, dass etwa 58 Prozent der betroffenen Personen über 65 Jahre alt sind, während rund ein Drittel der Antragsteller zwischen 45 und 65 Jahren alt ist. Männer sind laut den vorliegenden Daten geringfügig häufiger betroffen als Frauen.

Der Prozess der Antragstellung

Für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist das ZBFS verantwortlich. Eine Schwerbehinderung wird festgestellt, wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt. Die Antragstellung kann entweder von den betroffenen Personen selbst oder durch eine Person ihres Vertrauens, wie beispielsweise einen Rechtsbeistand oder einen Vertreter eines Interessenverbandes, erfolgen.

Die Antragsformulare sind bei den zuständigen Versorgungsämtern erhältlich und können auch online heruntergeladen werden. Die Formulare unterscheiden sich leicht zwischen den Bundesländern. Die Antragsteller müssen verschiedene Unterlagen einreichen, darunter ärztliche Befunde und Gutachten. Zudem sollten sie ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreien, um die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Unterstützung bei der Antragstellung

Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die den Antragstellern helfen können, den Antrag korrekt auszufüllen. Dazu gehören die zuständigen Behörden, Behinderten- oder Sozialverbände, die betriebliche Schwerbehindertenvertretung sowie Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber nicht an dem Feststellungsverfahren beteiligt sind und nicht berechtigt sind, für ihre Beschäftigten einen Antrag zu stellen.

Fazit

Die hohe Anzahl an Anträgen auf Feststellung einer Behinderung in Bayern spiegelt die Realität wider, mit der viele Menschen konfrontiert sind. Die Gründe für den Anstieg sind vielschichtig und reichen von pandemiebedingten Nachholeffekten bis hin zu demografischen Veränderungen. Die Unterstützung von Beratungsstellen und die korrekte Einreichung der erforderlichen Dokumente sind entscheidend für den Erfolg des Antragsverfahrens.

Insgesamt stellt die Feststellung einer Behinderung einen wichtigen Schritt dar, um Menschen mit Einschränkungen die erforderlichen Rechte und Hilfen zukommen zu lassen, die sie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen. Das ZBFS bleibt weiterhin die zentrale Anlaufstelle für die Bearbeitung solcher Anträge und spielt eine entscheidende Rolle im sozialen Unterstützungssystem Bayerns.

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