4.12.2024
AstraZeneca-Impfschaden: Gerichtliches Gutachten angeordnet

Gericht beauftragt Gutachten im Fall eines mutmaßlichen Impfschadens nach Astrazeneca-Impfung

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat im Fall einer Oberfränkin, die nach einer Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria schwer erkrankte, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll klären, ob zum Zeitpunkt der Impfung im März 2021 bereits vor dem Risiko einer Darmvenenthrombose, der speziellen Form der Thrombose, an der die 34-Jährige erkrankte, gewarnt werden hätte müssen, so ein Gerichtssprecher. Die Frau fiel nach der Impfung ins Koma und verlor einen Teil ihres Darms. Sie fordert von Astrazeneca 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für zukünftige Beeinträchtigungen. Die Zeit berichtete, dass die Frau zuvor bereits erfolgreich auf Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs geklagt hatte, nachdem Astrazeneca die Herausgabe der Unterlagen zunächst verweigerte (Zeit Online, 04.12.2024).

Das Landgericht Hof hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, da kein Produkt- oder Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff erkennbar war. Die Frau legte daraufhin Berufung ein. Die Anwälte von Astrazeneca lehnen einen Vergleich bislang ab und verweisen auf das Urteil des Landgerichts. Die Erstellung des Gutachtens wird voraussichtlich mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen, ein genauer Zeitpunkt ist laut Gerichtssprecher derzeit noch nicht absehbar. Bis dahin sind keine weiteren Verhandlungstermine angesetzt.

Bundesweit beschäftigen ähnliche Klagen gegen Impfstoffhersteller wegen mutmaßlicher Impfschäden die Gerichte. So wurde beispielsweise am Hamburger Landgericht eine Klage gegen Biontech abgewiesen, weil die vorgelegten ärztlichen Unterlagen den Zusammenhang zwischen den Symptomen der Klägerin und der Impfung nicht ausreichend belegten (NDR, 02.12.2024). Auch in Magdeburg scheiterte die Klage eines Mannes, der nach eigenen Angaben durch die Impfung einen Herzinfarkt erlitten hatte (Welt, 02.12.2024).

In Nordrhein-Westfalen wurden bisher 66 von über 1.300 Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens bewilligt (WDR, 25.06.2023). Die Prüfung der Anträge gestaltet sich aufgrund der notwendigen Kausalitätsprüfung komplex und zeitaufwendig. In Bayern wurden bis Dezember 2023 insgesamt 125 Impfschäden im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung anerkannt (BR, 21.12.2023).

Das Oberlandesgericht Dresden verpflichtete Astrazeneca zur Auskunft über Nebenwirkungen seines Impfstoffs im Fall einer Leipziger Medizinstudentin, die nach der Impfung eine Hirnvenenthrombose erlitt (MDR, 29.10.2024). Auch der Tagesspiegel berichtete über den Fall einer Medizinstudentin, die nach einer Impfung mit Vaxzevria eine Sinusvenenthrombose erlitt und heute schwerbehindert ist (Tagesspiegel, 05.07.2024).

Quellen:

Weitere
Artikel