Mitte November fand im Landkreis Haßberge eine Hausdurchsuchung statt, die für erhebliches Aufsehen sorgte. Auslöser war die Bezeichnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ durch einen 64-jährigen Mann. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) berichtete am 01.12.2024, dass der richterliche Beschluss zur Durchsuchung bereits vorlag, bevor Habeck selbst über das Verfahren informiert wurde. Der Beschuldigte hatte auf der Plattform X ein Bild von Habeck mit dem Wort „Schwachkopf“ versehen und sich anschließend beim Portal „Nius“ beschwert. „Nius“ veröffentlichte den Durchsuchungsbeschluss und stellte den Vorgang so dar, als hätte Habeck die Polizei wegen einer Bagatelle auf den Rentner angesetzt. Diese Darstellung sei irreführend, so die F.A.S..
Der Vorfall wirft die Frage nach dem Umgang mit Beleidigungen von Politikern auf. Die F.A.S. erläutert, dass Beleidigungen in der Regel nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt werden. Seit 2021 gibt es jedoch verschärfte Strafen für öffentliche Beleidigungen von Personen des politischen Lebens, wenn diese deren öffentliche Tätigkeit erheblich beeinträchtigen können. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag ermitteln, sofern ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Im vorliegenden Fall stellte Habeck, nachdem er von der Polizei kontaktiert worden war, Strafantrag. Laut F.A.S. räumte Habeck ein, dass es schwerwiegendere Beleidigungen gebe, er habe sich jedoch dazu entschlossen, jeden Vorfall zur Anzeige zu bringen. Hierfür habe er ein Start-up beauftragt, automatisiert nach Straftaten zu seiner Person zu suchen. LTO berichtete am 15.11.2024, dass neben der Beleidigung auch der Vorwurf der Volksverhetzung im Raum steht, basierend auf einem weiteren Post des Beschuldigten, in dem dieser ein antisemitisches Bild geteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte die Durchsuchung und den Strafantrag Habecks, wie taz am 17.11.2024 berichtete. Die taz betonte, dass die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Hausdurchsuchung nicht bei Habeck, sondern bei Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter lag.
Der Tagesspiegel berichtete am 20.11.2024, dass dem Portal „Nius“ nun selbst ein Strafverfahren drohen könnte, da es den Durchsuchungsbeschluss veröffentlicht hat. Die Zeit analysierte am 20.11.2024 den Vorfall und die anschließende Diskussion und unterstrich die Bedeutung der Bekämpfung von Hass im Internet. Die rechte Medienlandschaft instrumentalisiere den Vorfall, während Politiker verschiedener Parteien die Anzeige von Beleidigungen als wichtigen Schritt betrachten.
Der Einsatz von KI zur automatisierten Suche nach Straftaten im Internet, wie im Fall Habeck, wirft laut F.A.S. grundsätzliche rechtliche Fragen auf. Wenn Ehrverletzungen mittels KI gefunden und ohne Berücksichtigung des individuellen Empfindens des Betroffenen verfolgt würden, werde der strafrechtliche Ehrschutz von dessen tatsächlichem Bedarf abgekoppelt. Dies stehe im Widerspruch zur Systematik der Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter.
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